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Wir
Unser Gesundheitssystem ist weltweit anerkannt für seinen professionellen medizinischen Standard. Zu Recht, meinen wir. Nachgewiesene Arztfehler führen zu Arzthaftung.
Wir verwenden z.B. einen aufwändigen 60 Fragen-Katalog, um Erwerbsschaden oder Haushaltsführungsschaden zu ermitteln (später Bestandteil unserer Schadenersatzforderung).
Arzthaftungsprozess: Fehlende Sachkunde der Richter und parteiisch („arztfreundlich“) agierende Gutachter treffen auf verzweifelte Kläger. Wir treten detailverliebt, kenntnisreich und – in der Sache – hart auf.
Aufgeklärte Patienten (v)erlangen Aufklärung durch ihren Arzt. Ein Aufklärungsformular reicht nicht, und der Arzt muss die Aufbewahrungsfrist aller Unterlagen einhalten.
Kläger in einem Arzthaftungsprozess veröffentlichen ihren Leidensdruck, berichten von Fälschung der Patientenakte oder verfehlter Aufklärung. Wer seine Rechte nicht einfordert, bereichert Versicherungen.
Erst wenn der medizinische Laie erkennen kann, dass seine Beschwerden durch einen Behandlungsfehler verursacht sind, beginnt die Verjährung zu laufen.
Details
Patienten dürfen z.B. Einsicht in Behandlungsunterlagen nehmen, bei der Sicherungsaufklärung Fragen stellen und einen Übersetzer vom Arzt verlangen, wenn sie kein Deutsch verstehen.
Wurden Sie über die Behandlungsalternative aufgeklärt? Ist die OP lege artis durchgeführt oder ist ein grober Behandlungsfehler im Spiel? Schaffen wir im Arzthaftungsverfahren die Beweislastumkehr?
Jeder ärztliche Eingriff ohne rechtswirksame Aufklärung und Einwilligung des Patienten ist Körperverletzung – und damit eine Straftat.
Fehlerhafte Aufklärung ist ein Behandlungsfehler.
Informierte Patienten sichern sich selbst ab.
Sie beantragen Einsicht in Behandlungsunterlagen, verlangen Kopien – besonders des Behandlungsvertrags und gesonderter Arztverträge – und unterschreiben gar nichts, was sie nicht verstehen – oder was „verdächtig schnell“ geht.
Manche Patienten kommen mit bereits beachtlichem Wissen zu uns.
Sie haben diese Webseite gelesen.
Wir unterstützen umfassend das Patientenwissen über Rechte und über diverse medizinische Interventionen.
Wer Patient ist, vertraut auf die Leistungen seiner professionellen Helfer.
In der Regel ist dieses Vertrauen gerechtfertigt: Kliniken und Ärzte, Krankenschwestern, REHA-Personal und viele weitere Betreuer sorgen in Deutschland für einen hohen medizinischen Betreuungsstandard.
Doch jeder von ihnen kann Fehler machen.
Das Bundesgesundheitsministerium schätzt, dass in Deutschland jährlich bis zu 170.000 Fehlern aufgrund ärztlicher Behandlungen passieren.
Leid Tragender ist immer zuerst der Patient.
Das im Februar 2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz sorgt bereits für mehr Offenheit und Transparenz.
Es bestimmt u.a., dass Krankenkassen und Pflegekassen ihre Versicherten bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler unterstützen müssen.
Unsere Mandanten sind durch ärztliche Behandlungsfehler beeinträchtigt, geschädigt oder gestorben; oft führen Angehörige das Mandat. Viele unserer Mandanten haben
Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, wichtige Fragen nicht mehr selbst beantworten zu können. Das Betreuungsrecht beantwortet die Frage, wer die Entscheidungen trifft, wenn eigenverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist.
Jeder kann im Voraus schriftlich über das „Ob und Wie“ medizinischer Maßnahmen für ihn selbst entscheiden.
Und das Jahre im Voraus!
Die Verfügung muss rechtssicher sein! Formulare im Internet sind oft fehlerhaft und führen zu ungewollten Komplikationen in der Echtsituation.
Bitte informieren Sie sich direkt beim Gesundheitsministerium.
Jeder kann Jahre im Voraus schriftlich eine andere Person bestimmen, die für seine Interessen eintritt, sobald er selbst das nicht mehr kann.
Die Verfügung muss rechtssicher sein! Formulare im Internet sind oft fehlerhaft und führen zu ungewollten Komplikationen in der Echtsituation.
(Rechtsanwalt Jochen Beyerlin 2009)
Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin,
Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
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Rechtsanwalt Jochen Beyerlin
Fachanwalt für Medizinrecht, Ravensburg
Rechtsanwältin Elke Beyerlin
Fachanwältin für Medizinrecht, Ravensburg
Lesetipp: Die schwarzen Begriffe sind im Text links erklärt.
Abfindungsvergleich
Anscheinsbeweis
Ansprüche
Anspruchsermittlung im Medizinrecht
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Arbeitslosigkeit
Arbeitsunfähigkeit
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Ärztefehler
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