Fachanwalt für Medizinrecht: Verzögerte Behandlung eines Synovialsarkoms

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Arztfehler können zu (bleibenden) gesundheitlichen Schäden beim Patienten führen. Das ist unter anderem dann der Fall, wenn durch eine unterlassene Befunderhebung ein Synovialsarkom zu spät behandelt wird.

Was ist ein Synovialsarkom?

Bei dem Synovialsarkom handelt es sich um einen bösartigen Tumor, der vom Bindegewebe ausgeht und insgesamt selten vorkommt.

Verzögerte Behandlung – Kommt es zur Beweislastumkehr?

Wenn sich durch einen groben Befunderhebungsfehler die Behandlung eines Synovialsarkoms verzögert und nach der zu spät durchgeführten Behandlung Schäden (z.B. an den Füßen) zurückbleiben, kann es zu einer Beweislastumkehr zugunsten der Patientin kommen (OLG Hamm 18.02.2015, Az.: I-3 U 166/13).

Was ist ein grober Befunderhebungsfehler?

Man spricht von Befunderhebungsfehler, wenn der Arzt bei Verdacht (z.B. auf eine Krankheit) die notwendigen Untersuchungen nicht vornimmt und dem Patienten dadurch schadet (OLG Oldenburg (Oldenburg) 13.11.2019, Az.: 5 U 108/ 18).

  • Kann die unterbliebene Befunderhebung als „grober Behandlungsfehler“ eingestuft werden, dann spricht man von einem groben Befunderhebungsfehler.

"Nur wer seine Rechte kennt, kann sie erfolgreich einfordern".

(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg

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