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In manchen Fällen können während der Schwangerschaft Krankheiten oder genetische Defekte zu einer schweren Behinderung beim Kind führen. Der Arzt ist verpflichtet, die Mutter auf das Risiko einer schweren Behinderung hinzuweisen.
Der Arzt muss die Mutter über das Risiko einer schweren Behinderung aufklären.
Wenn die Mutter einen bestimmten Befund über den Gesundheitszustand ihres Kindes wünscht und von diesem Befund erkennbar eine Entscheidung der Mutter abhängt, muss der Arzt die Mutter klar über den Befund aufklären.
Diagnoseaufklärung ist die umfangreiche Aufklärung des Patienten durch den Arzt über den medizinischen Befund.
Begeht der Arzt bei der Untersuchung der Mutter mehrere Behandlungsfehler, können sie zusammen einen „groben Behandlungsfehler“ bilden (OLG Hamm 19.03.2018, Az.: I-3 U 63/15).
Klärt der Arzt die Mutter über das Risiko einer möglichen Schwerbehinderung des Kinder nicht auf, kann der Mutter Schadensersatz zustehen.
(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)
Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
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