Unterlassener Schwangerschaftsabbruch: erwartbare Schwerbehinderung

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In manchen Fällen können während der Schwangerschaft Krankheiten oder genetische Defekte zu einer schweren Behinderung beim Kind führen. Der Arzt ist verpflichtet, die Mutter auf das Risiko einer schweren Behinderung hinzuweisen.

  • Unterlässt das der Arzt und hätte die Mutter bei ordnungsgemäßer Aufklärung die Schwangerschaft abgebrochen, kann der Mutter Schadensersatz zustehen (OLG Karlsruhe 19.02.2020, Az.: 7 U 139/16).

Arzt muss über mögliche Behinderung aufklären

Der Arzt muss die Mutter über das Risiko einer schweren Behinderung aufklären.

  • Das gilt insbesondere dann, wenn die Mutter das erkennbare Ziel verfolgt hat, möglichst früh über mögliche Schädigungen des Kindes informiert zu werden.

Fehler bei der Diagnoseaufklärung – Arzthaftung

Wenn die Mutter einen bestimmten Befund über den Gesundheitszustand ihres Kindes wünscht und von diesem Befund erkennbar eine Entscheidung der Mutter abhängt, muss der Arzt die Mutter klar über den Befund aufklären.

  • Unterlässt das der Arzt, begeht er einen Diagnoseaufklärungsfehler.  Das kann zu einer Arzthaftung führen.

Was ist eine Diagnoseaufklärung?

Diagnoseaufklärung ist die umfangreiche Aufklärung des Patienten durch den Arzt über den medizinischen Befund.

Mehrere Behandlungsfehler können zusammen „groben Behandlungsfehler“ bilden

Begeht der Arzt bei der Untersuchung der Mutter mehrere Behandlungsfehler, können sie zusammen einen „groben Behandlungsfehler“ bilden (OLG Hamm 19.03.2018, Az.: I-3 U 63/15).

  • Das führt zu einer Beweiserleichterung zugunsten des Kindes und verbessert die Aussichten auf einen erfolgreichen Prozessausgang.

Schadensersatzanspruch bei Diagnoseaufklärungsfehler

Klärt der Arzt die Mutter über das Risiko einer möglichen Schwerbehinderung des Kinder nicht auf, kann der Mutter Schadensersatz zustehen.

  • Das ist aber nur der Fall, wenn die Mutter die Schwangerschaft abgebrochen hätte und der Schwangerschaftsabbruch auch gem. § 218a StGB gerechtfertigt gewesen wäre.

"Nur wer seine Rechte kennt, kann sie erfolgreich einfordern".

(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg

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