Aufklärung: Risiko einer Querschnittslähmung bei einer Nukleotomie

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Bei einem Bandscheibenvorfall ist eine Operation in vielen Fällen unumgänglich.
Eine Operation an der Wirbelsäule ist jedoch mit vielen Risiken verbunden.

Was ist eine Nukleotomie?

Die Nukleotomie ist eine Bandscheibenoperation.
Bei dieser Behandlungsmethode werden operativ hervorstehende Bandscheibenteile entfernt.

  • In den meisten Fällen kann die Nukleotomie minimalinvasiv durchgeführt werden. Minimalinvasiv bedeutet, die Operation wird mittels kleiner Hautschnitte durchgeführt.

Arzt muss über alle Risiken der Nukleotomie aufklären

Der Arzt muss den Patienten über alle Risiken der Nukleotomie aufklären. Dazu gehört auch die Aufklärung über das (geringe) Risiko einer Querschnittslähmung (OLG Köln 23. 03. 2016, Az.: I-5 U 8/14).

  • Klärt der Arzt den Patienten über eine mögliche Querschnittslähmung nicht auf, begeht er einen Aufklärungsfehler.

Keine wirksame Einwilligung in Nukleotomie bei unterlassener vollständiger Aufklärung

Die Nukleotomie wird ohne wirksame Einwilligung des Patienten vorgenommen, wenn er vor der Operation nicht vollständig über alle Risiken der Nukleotomie aufgeklärt wurde.

Patient muss Entscheidungskonflikt bei ordnungsgemäßer Aufklärung darlegen

Der Patient muss gegenüber dem Gericht beweisen, dass er sich bei ordnungsgemäßer Aufklärung über sämtliche Risiken der Nukleotomie in einem Entscheidungskonflikt befunden hätte.

  • Das heißt: Der Patient muss beweisen, dass er sich an diesem Tag und von diesem Operateur nicht hätte operieren lassen, sondern sich vorher z.B. eine zweite Meinung eingeholt hätte.
  • Gelingt dem Patienten dieser Beweis, kann die unvollständige Aufklärung als Aufklärungsfehler eingestuft werden.

"Nur wer seine Rechte kennt, kann sie erfolgreich einfordern".

(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg

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