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Bei einem Bandscheibenvorfall ist eine Operation in vielen Fällen unumgänglich.
Eine Operation an der Wirbelsäule ist jedoch mit vielen Risiken verbunden.
Die Nukleotomie ist eine Bandscheibenoperation.
Bei dieser Behandlungsmethode werden operativ hervorstehende Bandscheibenteile entfernt.
Der Arzt muss den Patienten über alle Risiken der Nukleotomie aufklären. Dazu gehört auch die Aufklärung über das (geringe) Risiko einer Querschnittslähmung (OLG Köln 23. 03. 2016, Az.: I-5 U 8/14).
Die Nukleotomie wird ohne wirksame Einwilligung des Patienten vorgenommen, wenn er vor der Operation nicht vollständig über alle Risiken der Nukleotomie aufgeklärt wurde.
Der Patient muss gegenüber dem Gericht beweisen, dass er sich bei ordnungsgemäßer Aufklärung über sämtliche Risiken der Nukleotomie in einem Entscheidungskonflikt befunden hätte.
(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
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