Aufklärungsfehler

Ärzte dürfen nur mit Zustimmung ihrer Patienten eine Behandlung durchführen. Die Aufklärung über die Maßnahme, ihre Erfolgsaussichten und ihre möglichen negativen Folgen muss detailreich und so rechtzeitig erfolgen, dass der Patient sich frei entscheiden kann und noch eine Zweitmeinung einholen kann.

Medizinrecht

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