Private Unfallversicherung: Bemessung des Invaliditätsgrades Mittelfußfraktur mit Nervenschädigung

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Ein Unfall kann zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit führen (Invalidität). Eine private Unfallversicherung kann den Geschädigten in einem solchen Fall vor großen finanziellen Verlusten bewahren.

  • Wie hoch die Summe im Ergebnis sein wird, die der Geschädigte von der Versicherung bekommt, hängt unter anderem vom Invaliditätsgrad ab.

Wie wird der Invaliditätsgrad ermittelt?

Die privaten Unfallversicherungen ordnen z.B. dem Verlust eines Organs oder eines Gliedes bestimmte Prozentwerte zu. Diese Prozentwerte bezeichnet man als Invaliditätsgrad.
Je höher der Invaliditätsgrad, desto höher ist in der Regel die ausgezahlte Summe.

Beispiele:

  • 70 % für Verlust eines Arms
  • 50 % für Verlust einer Hand
  • 20% für Verlust eines Daumens

Invaliditätsgrad nach Beinwert und nicht allein nach Fußwert

Wenn durch einen Unfall eine Mittelfußfraktur verursacht wird, kann der Heilverlauf komplikationsreich sein. In einigen Fällen kann es zu einer Nervenschädigung und damit einhergehenden starken Schmerzen im Bein kommen.

  • In einem solchen Fall darf zur Berechnung der Summe nicht auf die Stelle abgestellt werden, an der die Verletzung eingetreten ist (hier: Fuß). Sondern es muss auf die Auswirkungen der Verletzung abgestellt werden (hier: Bein)

"Nur wer seine Rechte kennt, kann sie erfolgreich einfordern".

(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg

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