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Ein Unfall kann zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit führen (Invalidität). Eine private Unfallversicherung kann den Geschädigten in einem solchen Fall vor großen finanziellen Verlusten bewahren.
Die privaten Unfallversicherungen ordnen z.B. dem Verlust eines Organs oder eines Gliedes bestimmte Prozentwerte zu. Diese Prozentwerte bezeichnet man als Invaliditätsgrad.
Je höher der Invaliditätsgrad, desto höher ist in der Regel die ausgezahlte Summe.
Beispiele:
Wenn durch einen Unfall eine Mittelfußfraktur verursacht wird, kann der Heilverlauf komplikationsreich sein. In einigen Fällen kann es zu einer Nervenschädigung und damit einhergehenden starken Schmerzen im Bein kommen.
(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
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