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Arztfehler können zu einem Geburtsschaden führen. Das ist etwa dann der Fall, wenn durch unterlassene Untersuchungen (z.B. mittels Ultraschall) eine Gefährdung des Kindes nicht erkannt wird. Schwere Behinderungen sind nicht selten die Folge.
Unterlässt der Arzt bei der Aufnahme der Mutter ins Krankenhaus eine Ultraschalluntersuchung trotz Risikoschwangerschaft, kann das als grober Behandlungsfehler eingestuft werden.
Von einer Risikoschwangerschaft spricht man beispielsweise, wenn
Ein Geburtsschaden führt meistens zu starker finanzieller Belastung. Wurde der Geburtsschaden durch einen groben Behandlungsfehler verursacht, stehen den Eltern in den meisten Fällen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche zu.
Von den Schadensersatzansprüchen werden zum Beispiel umfasst:
(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)
Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
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