Fachanwalt für Medizinrecht: Unterlassene Ultraschalldiagnostik nach der 31. SSW

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Arztfehler können zu einem Geburtsschaden führen. Das ist etwa dann der Fall, wenn durch unterlassene Untersuchungen (z.B. mittels Ultraschall) eine Gefährdung des Kindes nicht erkannt wird. Schwere Behinderungen sind nicht selten die Folge.

  • Den Geschädigten stehen in den meisten Fällen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche zu.

Unterlassene Ultraschalluntersuchung – Grober Behandlungsfehler

Unterlässt der Arzt bei der Aufnahme der Mutter ins Krankenhaus eine Ultraschalluntersuchung trotz Risikoschwangerschaft, kann das als grober Behandlungsfehler eingestuft werden.

Was bedeutet „Risikoschwangerschaft“?

Von einer Risikoschwangerschaft spricht man beispielsweise, wenn

  • die werdende Mutter älter ist
  • in früheren Schwangerschaften Probleme aufgetreten sind
  • bestimmte Erkrankungen vorliegen
  • die Gebärmutter eine Fehlbildung hat

Geburtsschaden – Schadensersatz und Schmerzensgeld

Ein Geburtsschaden führt meistens zu starker finanzieller Belastung.  Wurde der Geburtsschaden durch einen groben Behandlungsfehler verursacht, stehen den Eltern in den meisten Fällen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche zu.
Von den Schadensersatzansprüchen werden zum Beispiel umfasst:

  • Pflegekosten
  • Kosten für Spezial-Kindergärten
  • Kosten für Spezialschulen
  • Ausbildungskosten (z.B. in einer Behindertenwerkstatt)

"Nur wer seine Rechte kennt, kann sie erfolgreich einfordern".

(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg

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