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Für „Nicht-Mediziner“ sind viele medizinische Vorgänge schwer verständlich und nachvollziehbar.
Dieses Wissensungleichgewicht wird in einem Arzthaftungsprozess jedoch zugunsten des Patienten berücksichtigt.
Für einen Arzthaftungsprozess muss sich der Patient bzw. sein Anwalt kein medizinisches Fachwissen aneignen, um den Prozess ordnungsgemäß führen zu können.
Ergeben sich nach Abschluss der ersten Instanz neue Erkenntnisse, können sie auch in der Berufungsinstanz vorgetragen werden. Das ist aber nur der Fall, wenn
Der Anwalt muss in der Berufungsbegründung unter anderem
(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
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Rechtsanwalt Jochen Beyerlin
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