Informationen von Ihren Fachanwälten für Medizinrecht - seit 25 Jahren auf Patientenseite.
Ein unterlassenes CTG trotz Indikation kann für die Eltern und das Kind schwere Folgen haben.
So kann beispielsweise eine Sauerstoffunterversorgung des Kindes übersehen werden. Nicht selten ist dann eine schwere Behinderung des Kindes die Folge.
Ein CTG (Cardiotokographie) ist eine Untersuchungsmethode während der Schwangerschaft.
Dabei werden die Herztöne des Kindes und die Wehentätigkeit der Mutter aufgezeichnet.
Unterlässt der Arzt ein CTG trotz Indikation, kann das als „grober Behandlungsfehler“ eingestuft werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn kein CTG durchgeführt wurde, obwohl
Oftmals ist die Einstufung als „groben Behandlungsfehler“ entscheidend für den Prozessausgang.
Wegen der Beweislastumkehr muss nicht mehr der Patient einen Fehler des Arztes nachweisen.
Im Gegenteil: Der Arzt muss darlegen, dass sich nicht fehlerhaft verhalten hat.
Unterlässt der Arzt ein CTG, kann das Unterlassen auch als Befunderhebungsfehler eingestuft werden.
Das ist aber nur dann der Fall, wenn sich bei einer CTG-Untersuchung mit einer Wahrscheinlichkeit von mindestens 50% ein auffälliger Befund (z.B. Sauerstoffmangel des Kindes) ergeben hätte.
(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
Anmelden: kanzlei@beyerlin.de Telefon: +49 751 3529735 Skype: live:j.beyerlin
Rechtsanwalt Jochen Beyerlin
Fachanwalt für Medizinrecht, Ravensburg
Rechtsanwältin Elke Beyerlin
Fachanwältin für Medizinrecht, Ravensburg
Wählen Sie Ihre Kategorie.

