Fachanwalt für Medizinrecht: Grober Behandlungsfehler bei Unterlassung des CTG

Informationen von Ihren Fachanwälten für Medizinrecht - seit 25 Jahren auf Patientenseite.

Suchen Sie hier Ihr Stichwort:

Grober Behandlungsfehler bei Unterlassung des CTG

Ein unterlassenes CTG trotz Indikation kann für die Eltern und das Kind schwere Folgen haben.
So kann beispielsweise eine Sauerstoffunterversorgung des Kindes übersehen werden. Nicht selten ist dann eine schwere Behinderung des Kindes die Folge.

  • In einem solchen Fall steht den Geschädigten gegen den Arzt in den meisten Fällen ein Schmerzensgeld zu.

Was ist ein CTG?

Ein CTG (Cardiotokographie) ist eine Untersuchungsmethode während der Schwangerschaft.
Dabei werden die Herztöne des Kindes und die Wehentätigkeit der Mutter aufgezeichnet.

  • So kann der Kreislauf des Kindes beurteilt werden.

Unterlassen des CTG kann ein grober Behandlungsfehler sein

Unterlässt der Arzt ein CTG trotz Indikation, kann das als „grober Behandlungsfehler“ eingestuft werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn kein CTG durchgeführt wurde, obwohl

  • bei der Mutter ein vorzeitiger Blasensprung aufgetreten ist
  • bei einer Kontrolle keine Herztöne des Kindes mehr festgestellt werden

Grober Behandlungsfehler führt zur Beweislastumkehr

Oftmals ist die Einstufung als „groben Behandlungsfehler“ entscheidend für den Prozessausgang.
Wegen der Beweislastumkehr muss nicht mehr der Patient einen Fehler des Arztes nachweisen.
Im Gegenteil: Der Arzt muss darlegen, dass sich nicht fehlerhaft verhalten hat.

  • Diese Beweiserleichterung zu Gunsten des Patienten erhöht die Chancen auf einen erfolgreichen Prozessausgang.

Unterlassung des CTG kann auch ein Befunderhebungsfehler sein

Unterlässt der Arzt ein CTG, kann das Unterlassen auch als Befunderhebungsfehler eingestuft werden.
Das ist aber nur dann der Fall, wenn sich bei einer CTG-Untersuchung mit einer Wahrscheinlichkeit von mindestens 50% ein auffälliger Befund (z.B. Sauerstoffmangel des Kindes) ergeben hätte.

  • Dieser auffällige Befund muss außerdem ein sofortiges Handeln (z.B. Kaiserschnitt) erforderlich machen.

"Nur wer seine Rechte kennt, kann sie erfolgreich einfordern".

(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg

Ersttelefonat kostenlos:

Anmelden: kanzlei@beyerlin.de Telefon: +49 751 3529735 Skype: live:j.beyerlin

Wir freuen uns auf Sie:

Rechtsanwalt Jochen Beyerlin Fachanwalt für Medizinrecht, Ravensburg

Rechtsanwältin Elke Beyerlin Fachanwältin für Medizinrecht, Ravensburg

Broschüre

Weiterversenden oder Download? Klick:

Bildschirmfoto 2014-08-19 um 17.56.16

Verwandte Beiträge im Medi-Patienten-Blog:

Wählen Sie Ihre Kategorie.

Vergewaltigung: 100.000.- Euro Schmerzensgeld!

Vergewaltigung: 100.000.- Euro Schmerzensgeld!

Wie hoch das Schmerzensgeld für das Vergewaltigungsopfer ausfallen wird, ist eine Frage des jeweiligen Einzelfalles. Für die Berechnung ist die Schwere der körperlichen und seelischen Beeinträchtigung nach der Vergewaltigung entscheidend.
Weiterlesen

Medizinrecht

25 Jahre Patientenrecht
Fachanwälte für Medizinrecht
Beyerlin Rechtsanwälte
Mühlstraße 10
88085 Langenargen am Bodensee

Ersttelefonat

Kostenlos. Mit Fachanwalt.
+49 7543 9600 402

Anfrage

Wir antworten sofort.
Anfrage
Datenschutz
Datenschutz

Broschüre

Weiterversenden oder Download? Klick:
Fachanwälte für Medizinrecht
Infos zu Wunschthema anfordern
©
2026
www.fachanwaeltemedizinrecht.de