Fachanwalt Medizinrecht: Nachprüfungsverfahren in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

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Um nach einem Unfall oder einer Krankheit (finanziell) abgesichert zu sein, schließen viele Menschen eine Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ab.

  • Es kommt jedoch nicht selten vor, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung die Leistungen im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens wieder einstellen möchte.

Was ist ein Nachprüfungsverfahren?

Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungen erbringt, hat sie ein Interesse daran, zu prüfen, ob der Versicherungsnehmer nach einer gewissen Zeit immer noch berufsunfähig ist.

  • Das passiert im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens.

Leistungseinstellung muss begründet werden

Es kommt vor, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung im Nachprüfungsverfahren zu dem Schluss kommt, dass keine Berufsunfähigkeit mehr vorliegt. Aus diesem Grund stellen sie dann die Leistungen ein.

  • Die Leistungseinstellung ist aber nur dann wirksam, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung die Leistungseinstellung nachvollziehbar begründet und die Gründe für die Einstellung nennt.

Leistungseinstellung nur bei Gesundheitsbesserung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung darf die Leistung auch nur dann einstellen, wenn

  • sich der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers erheblich verbessert hat und deswegen keine Berufsunfähigkeit mehr vorliegt oder
  • der Grad der Berufsunfähigkeit auf unter 50% gemindert hat.

"Nur wer seine Rechte kennt, kann sie erfolgreich einfordern".

(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg

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