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Um nach einem Unfall oder einer Krankheit (finanziell) abgesichert zu sein, schließen viele Menschen eine Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ab.
Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungen erbringt, hat sie ein Interesse daran, zu prüfen, ob der Versicherungsnehmer nach einer gewissen Zeit immer noch berufsunfähig ist.
Es kommt vor, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung im Nachprüfungsverfahren zu dem Schluss kommt, dass keine Berufsunfähigkeit mehr vorliegt. Aus diesem Grund stellen sie dann die Leistungen ein.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung darf die Leistung auch nur dann einstellen, wenn
(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
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