Einsicht in die Behandlungsunterlagen

Patienten und nahe Angehörige haben Anspruch auf Einsicht in die Krankenakte. Oft verweigern Ärzte und Krankenhäuser deren Herausgabe.
Zum Nachweis eines ärztlichen Verschuldens sind sie dringend erforderlich. Auch Erben können ein Einsichtsrecht geltend machen, zumindest dann, wenn Schadenersatzansprüche im Raum stehen.

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