×

Einsicht in die Behandlungsunterlagen

Patienten und nahe Angehörige haben Anspruch auf Einsicht in die Krankenakte. Oft verweigern Ärzte und Krankenhäuser deren Herausgabe.
Zum Nachweis eines ärztlichen Verschuldens sind sie dringend erforderlich. Auch Erben können ein Einsichtsrecht geltend machen, zumindest dann, wenn Schadenersatzansprüche im Raum stehen.

Arzthaftung
Aufklärungsformular
Behandlungsalternative
Beweislastumkehr
Dokumentationspflicht
Einwilligung
Körperverletzung
lege artis
Leidensdruck
Operationserweiterung
Patient
Risiken
Sicherungsaufklärung
therapeutische Aufklärung
Zweitmeinung