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Durch einen vermeidbaren Arztfehler kann es dazu kommen, dass die Sehfähigkeit massiv eingeschränkt wird. Das führt in den meisten Fällen zu einer gravierenden Beeinträchtigung des Lebens.
Ist bei einem Kind Diabetes diagnostiziert worden und ist die Sehfähigkeit des Kindes beeinträchtigt (bspw. noch 60%), muss der Ursache für die eingeschränkte Sehfähigkeit nachgegangen werden.
Unterlässt der Arzt eine Sehnervuntersuchung, kann das als grober Behandlungsfehler eingestuft werden (OLG Hamm 10.05.2016, Az.: I-26 U 107/15, 26 U 107/15).
Wenn der Arzt gegen eindeutig bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gegen gesicherte medizinische Erkenntnisse verstößt und dabei einen Fehler begeht, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich ist, weil er einem Arzt einfach nicht passieren darf, wird von einem groben Behandlungsfehler gesprochen (BGH Definition einfach erklärt).
(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)
Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
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