Fachanwalt für Medizinrecht Sehnervuntersuchung bei Diabetes

Informationen von Ihren Fachanwälten für Medizinrecht - seit 25 Jahren auf Patientenseite.

Suchen Sie hier Ihr Stichwort:

Durch einen vermeidbaren Arztfehler kann es dazu kommen, dass die Sehfähigkeit massiv eingeschränkt wird. Das führt in den meisten Fällen zu einer gravierenden Beeinträchtigung des Lebens.

  • In einem solchen Fall kann dem Patienten gegen den Arzt ein Schmerzensgeldanspruch zustehen.

Sehnervuntersuchung bei Diabetes notwendig

Ist bei einem Kind Diabetes diagnostiziert worden und ist die Sehfähigkeit des Kindes beeinträchtigt (bspw. noch 60%), muss der Ursache für die eingeschränkte Sehfähigkeit nachgegangen werden.

  • Der Arzt muss im Rahmen der Basisuntersuchung insbesondere den Sehnerv betrachten (OLG Hamm 10.05.2016, Az.: I-26 U 107/15, 26 U 107/15).

Unterlassene Sehnervuntersuchung – grober Behandlungsfehler

Unterlässt der Arzt eine Sehnervuntersuchung, kann das als grober Behandlungsfehler eingestuft werden (OLG Hamm 10.05.2016, Az.: I-26 U 107/15, 26 U 107/15).

  • In einem Arzthaftungsprozess führt das zugunsten der Geschädigten zu einer Beweiserleichterung.

Was ist ein grober Behandlungsfehler?

Wenn der Arzt gegen eindeutig bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gegen gesicherte medizinische Erkenntnisse verstößt und dabei einen Fehler begeht, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich ist, weil er einem Arzt einfach nicht passieren darf, wird von einem groben Behandlungsfehler gesprochen (BGH Definition einfach erklärt).

"Nur wer seine Rechte kennt, kann sie erfolgreich einfordern".

(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg

Ersttelefonat kostenlos:

Anmelden: kanzlei@beyerlin.de Telefon: +49 751 3529735 Skype: live:j.beyerlin

Wir freuen uns auf Sie:

Rechtsanwalt Jochen Beyerlin Fachanwalt für Medizinrecht, Ravensburg

Rechtsanwältin Elke Beyerlin Fachanwältin für Medizinrecht, Ravensburg

Broschüre

Weiterversenden oder Download? Klick:

Bildschirmfoto 2014-08-19 um 17.56.16

Verwandte Beiträge im Medi-Patienten-Blog:

Wählen Sie Ihre Kategorie.

Vergewaltigung: 100.000.- Euro Schmerzensgeld!

Vergewaltigung: 100.000.- Euro Schmerzensgeld!

Wie hoch das Schmerzensgeld für das Vergewaltigungsopfer ausfallen wird, ist eine Frage des jeweiligen Einzelfalles. Für die Berechnung ist die Schwere der körperlichen und seelischen Beeinträchtigung nach der Vergewaltigung entscheidend.
Weiterlesen

Medizinrecht

25 Jahre Patientenrecht
Fachanwälte für Medizinrecht
Beyerlin Rechtsanwälte
Mühlstraße 10
88085 Langenargen am Bodensee

Ersttelefonat

Kostenlos. Mit Fachanwalt.
+49 7543 9600 402

Anfrage

Wir antworten sofort.
Anfrage
Datenschutz
Datenschutz

Broschüre

Weiterversenden oder Download? Klick:
Fachanwälte für Medizinrecht
Infos zu Wunschthema anfordern
©
2026
www.fachanwaeltemedizinrecht.de