Berufsunfähigkeitsversicherung: Anfechtung wegen arglistiger Täuschung Gesundheitsfragen

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Viele Menschen entscheiden sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, um im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit (finanziell) abgesichert zu sein.
Dabei müssen die Versicherungsnehmer vor Abschluss des Versicherungsvertrages unter anderem Fragen zu ihrem Gesundheitszustand beantworten.

  • Werden die Fragen falsch oder unvollständig beantwortet, kann das Konsequenzen haben.

Versicherungsnehmer muss Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten

Bevor der Versicherungsvertrag abgeschlossen wird, muss der Versicherungsnehmer Fragen beantworten. Diese braucht die Versicherung, um ihr Risiko einschätzen zu können.

  • Deswegen müssen alle Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Falsche oder unvollständige Angaben – Berufsunfähigkeitsversicherung kann anfechten

Beantwortet der Versicherungsnehmer Fragen zu seiner Gesundheit falsch oder unvollständig, kann die Berufsunfähigkeitsversicherung den Vertrag anfechten.

  • Für den Versicherungsnehmer bedeutet das, dass er von der Berufsunfähigkeitsversicherung dann keine Leistung (Berufsunfähigkeitsrente) mehr verlangen kann (LG Coburg 21.03.2017, Az.: 23 O 585/16).

Was versteht man unter „Anfechtung“?

Die Anfechtung ist eine Maßnahme, um ein wirksam zustande gekommenes Rechtsgeschäft (z.B. Versicherungsvertrag) nachträglich für nichtig erklären zu lassen.

"Nur wer seine Rechte kennt, kann sie erfolgreich einfordern".

(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg

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