Unter der Sicherungsaufklärung (therapeutische Aufklärung) versteht man die Aufklärung über das therapiegerechte eigene Verhalten des Patienten.
Dem Patient ist in verständlicher Weise zu Beginn der Behandlung und, soweit erforderlich, in deren Verlauf sämtliche für die Behandlung wesentlichen Umstände zu erläutern, insbesondere die Diagnose, die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung, die Therapie und die zu und nach der Therapie zu ergreifenden Maßnahmen.
Sie soll dem Patienten ein gesundheitsförderndes, eigenes Verhalten ermöglichen (etwa körperliche Schonung nach einer Operation) und ihn auch vor Folgen ungesunden Verhaltens warnen.
Die Sicherungsaufklärung ist eine therapeutische Pflicht, deren Versäumnis oder Verletzung als grober Behandlungsfehler zu werten ist.
Behandlungsfehler
Aufklärung
Sehnenruptur
Grüner Star
Aufklärung


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Unsere Kanzlei zieht Anfang Juni nach Langenargen am Bodensee. Bitte beachten Sie die folgenden Schließzeiten und Kontaktmöglichkeiten.
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0172 / 8342118 Jochen Beyerlin
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