Grober Fehler: Unterlassene Abklärung bei suspektem Tastbefund.

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Grober Behandlungsfehler: Unterlassene Abklärung bei suspektem Tastbefund

Heutzutage sind die Heilungschancen bei Brustkrebs sehr hoch, wenn der Brustkrebs rechtszeitig erkannt und behandelt wird.
Daher muss der Gynäkologe bei suspektem Tastbefund (Knoten in der Brust) dem Brustkrebsverdacht nachgehen.
Unterlässt der Arzt die notwendigen Untersuchungen und erkennt deswegen den Brustkrebs nicht, muss er Schmerzensgeld zahlen (OLG Hamm 12.10. 2018, Az.: 26 U 172/17).

Welche Untersuchungen sind bei Brustkrebsverdacht geboten?

Bei Brustkrebsverdacht reicht eine Mammografie (Röntgenuntersuchung der Brust) allein nicht aus.

  • Um den Verdacht mit der erforderlichen Sicherheit auszuschließen, muss der Gynäkologe außerdem dringend zu einer Stanzbiopsie raten (OLG Hamm 12.10. 2018, Az.: 26 U 172/17)

Was ist eine Stanzbiopsie?

Die Stanzbiopsie ist ein Verfahren, mit dem man das verdächtige Körpergewebe entnehmen kann, um es zu untersuchen.

Unterlassene Stanzbiopsie kann Befunderhebungsfehler sein

Wenn ein Knoten in der Brust tastbar ist und die Mammografie keine (eindeutigen) Ergebnisse liefert, muss der Arzt eine Stanzbiopsie veranlassen.

  • Unterlässt das der Arzt, kann sein Verhalten als Befunderhebungsfehler eingestuft werden (OLG Hamm 12.10. 2018, Az.: 26 U 172/17).

Was ist ein Befunderhebungsfehler?

Bei einem Verdacht auf eine Krankheit muss der Arzt weitere Untersuchungen vornehmen.

  • Unterlässt der Arzt weitere Untersuchungen und schadet damit dem Patienten, spricht man von Befunderhebungsfehler.

"Nur wer seine Rechte kennt, kann sie erfolgreich einfordern".

(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg

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