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Heutzutage sind die Heilungschancen bei Brustkrebs sehr hoch, wenn der Brustkrebs rechtszeitig erkannt und behandelt wird.
Daher muss der Gynäkologe bei suspektem Tastbefund (Knoten in der Brust) dem Brustkrebsverdacht nachgehen.
Unterlässt der Arzt die notwendigen Untersuchungen und erkennt deswegen den Brustkrebs nicht, muss er Schmerzensgeld zahlen (OLG Hamm 12.10. 2018, Az.: 26 U 172/17).
Bei Brustkrebsverdacht reicht eine Mammografie (Röntgenuntersuchung der Brust) allein nicht aus.
Die Stanzbiopsie ist ein Verfahren, mit dem man das verdächtige Körpergewebe entnehmen kann, um es zu untersuchen.
Wenn ein Knoten in der Brust tastbar ist und die Mammografie keine (eindeutigen) Ergebnisse liefert, muss der Arzt eine Stanzbiopsie veranlassen.
Bei einem Verdacht auf eine Krankheit muss der Arzt weitere Untersuchungen vornehmen.
(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
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