Informationen von Ihren Fachanwälten für Medizinrecht - seit 25 Jahren auf Patientenseite.
Eine Operation verläuft nicht immer nach Plan.
Komplikationen können die geplante nierenerhaltende Maßnahme unmöglich machen.
Wird die Niere des Kindes ohne eine Aufklärung der Eltern über Behandlungsalternativen entfernt, steht dem Kind Schmerzensgeld zu (OLG Hamm 07. 12. 2016, Az.: 3 U 122/15).
Kann die nierenerhaltende Maßnahme wegen unvorhersehbarer Komplikationen während der Operation nicht durchgeführt werden, muss der Arzt die Operation (wenn möglich) unterbrechen.
Der Arzt muss die Eltern über die Komplikation informieren und mit ihnen besprechen, welche anderen Maßnahmen neben einer Nierenentfernung möglich sind.
Der Arzt muss den Patienten bzw. die Eltern des Kindes über die geplante medizinische Maßnahme aufklären.
Dabei müssen Erfolgsaussichten sowie mögliche negative Folgen und Behandlungsalternativen detailreich aufgezeigt werden.
Ein Aufklärungsfehler des Arztes verbessert die Stellung des Patienten im Prozess.
Der Arzt muss beweisen, dass er den Patienten aufgeklärt hat oder der Patient bei einer ordentliche Aufklärung in die Behandlung eingewilligt hätte.
(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)
Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
Anmelden: kanzlei@beyerlin.de Telefon: +49 751 3529735 Skype: live:j.beyerlin


Wählen Sie Ihre Kategorie.

