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Grober Behandlungsfehler

Gerichte entscheiden auf Grobe Behandlungsfehler, wenn „ …der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf.“
So weit der Bundesgerichtshof BGH 2013.
Wir haben unseren Mandanten gegenüber in 72 immer wiederkehrenden medizinischen Situationen den „Groben Behandlungsfehler“ erlebt:

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