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Das Neugeborene kann in den ersten Lebenstagen erkranken. Wird das Kind von den Ärzten dann nicht richtig überwacht und behandelt, kann es gesundheitliche Schäden davontragen.
Wenn das Kind in den ersten 48 Stunden nach der Geburt leicht stöhnend atmet, muss es engmaschig kontrolliert werden.
Bei der Kontrolle müssen insbesondere die Atemfrequenz und der Puls im Abstand von 15 bis 30 Minuten durch eine Fachkraft überwacht werden.
Wenn das Kind mehr als fünf Minuten stöhnend atmet, muss ein Kinderarzt gerufen werden. Wird der Kindersatz nicht gerufen, kann das als grober Behandlungsfehler eingestuft werden.
Wenn das Neugeborene apathisch ist, kaum Muskelspannung besitzt und seine Herztöne auffällig sind, muss der Kinderarzt das Neugeborene sofort intubieren.
Bei der Intubation wird ein Schlauch in die Luftröhre des Patienten eingeführt, um den Patienten künstlich zu beatmen. Eine Intubation ist notwendig, wenn der Patient nicht selbstständig atmen kann.
(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
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