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Das HELLP-Syndrom kann für Mutter und Kind lebensbedrohlich sein.
Es kommt vor, dass der Arzt trotz Indikation untätig bleibt.
Entscheidend für den Prozessausgang kann dann sein, ob die Untätigkeit des Arztes als Befunderhebungsfehler oder als Diagnosefehler eingestuft wird.
Diese schwangerschaftsbedingte Krankheit steht mit Bluthochdruck in Verbindung und wird auch Präeklampsie bzw. Eklampsie oder Gestose genannt.
Die verzögerte Behandlung und vor allem die unterlassene Befunderhebung sind in der Regel ein grober Behandlungsfehler.
Den betroffenen Frauen und den Kindern (kommen oft mit einem erheblichen Geburtsschaden auf die Welt), stehen enorme Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld zu.
Wenn der Arzt bei Verdacht (auf z.B. eine Erkrankung) die notwendigen Untersuchungen nicht vornimmt und dadurch dem Patienten schadet, spricht man von Befunderhebungsfehler.
Wenn der Arzt die erhobenen Befunde falsch interpretiert und deswegen die gebotenen Maßnahmen nicht ergreift, spricht man von Diagnosefehler.
(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)
Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
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