Befunderhebung-Fehler: HELLP Syndrom zu spät erkannt

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Das HELLP-Syndrom kann für Mutter und Kind lebensbedrohlich sein.
Es kommt vor, dass der Arzt trotz Indikation untätig bleibt.
Entscheidend für den Prozessausgang kann dann sein, ob die Untätigkeit des Arztes als Befunderhebungsfehler oder als Diagnosefehler eingestuft wird.

Was ist das HELLP Syndrom?

Diese schwangerschaftsbedingte Krankheit steht mit Bluthochdruck in Verbindung und wird auch Präeklampsie bzw. Eklampsie oder Gestose genannt.
Die verzögerte Behandlung und vor allem die unterlassene Befunderhebung sind in der Regel ein grober Behandlungsfehler.
Den betroffenen Frauen und den Kindern (kommen oft mit einem erheblichen Geburtsschaden auf die Welt), stehen enorme Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld zu.

Was ist ein Befunderhebungsfehler?

Wenn der Arzt bei Verdacht (auf z.B. eine Erkrankung) die notwendigen Untersuchungen nicht vornimmt und dadurch dem Patienten schadet, spricht man von Befunderhebungsfehler.

  • Beispiel: Ein Arzt unternimmt keine weiteren Maßnahmen, obwohl das Blutbild mit einer Wahrscheinlichkeit von über 50% auf das HELLP-Syndrom hinweist (BGH, Urteil vom 26. Januar 2016 – VI ZR 146/14).

Was ist ein Diagnosefehler?

Wenn der Arzt die erhobenen Befunde falsch interpretiert und deswegen die gebotenen Maßnahmen nicht ergreift, spricht man von Diagnosefehler.

  • Beispiel: Frau X spürt zuhause eine Verhärtung in der Brust. Der Arzt kann bei der Untersuchung die Verhärtung nicht spüren. Deswegen unternimmt er keine weiteren Maßnahmen (OLG Dresden 21.04.2020, Az.: 4 U 1346/ 19).

"Nur wer seine Rechte kennt, kann sie erfolgreich einfordern".

(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

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