Medizinrecht: Fehlerhafte pränatale Diagnostik.

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Das Risiko ein krankes Kind zur Welt zu bringen, steigt mit zunehmendem Alter der Mutter. Deswegen muss der Arzt bei bestimmten Risikofaktoren auf mögliche Gendefekte (z.B. Trisomie 21) hinweisen und Untersuchungsmethoden aufzeigen.

  • Unterlässt das der Arzt, kann den Geschädigten Schadensersatz zustehen.

Worüber muss der Arzt aufklären?

Liegen bestimmte Risikofaktoren vor (z.B. Alter oder Gesundheitszustand der Schwangeren), muss der Arzt im Rahmen der therapeutischen Sicherungsaufklärung über die Risiken der Schwangerschaft aufklären.

Was ist eine therapeutische Sicherungsaufklärung?

Unter der therapeutischen Sicherungsaufklärung versteht man die Aufklärung über das therapiegerechte eigene Verhalten des Patienten.

  • Dem Patienten müssen in verständlicher Weise sämtliche für die Behandlung wichtigen Umstände (z.B. Therapie, Diagnose, voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung) erläutert werden.

Unterlassener Hinweis auf möglichen Gendefekt kann Behandlungsfehler sein

Unterlässt der Arzt einen Hinweis auf die Möglichkeit eines Gendefekts beim Kind (z.B. Trisomie 21) und auf Möglichkeiten der Frühuntersuchung, kommt der Arzt seiner Pflicht zur therapeutischen Sicherungsaufklärung nicht nach.

Patient trägt die Beweislast

Der Verstoß gegen die therapeutische Sicherungsaufklärung kann einen Schadensersatzanspruch der Eltern gegen den Arzt begründen. Das ist aber nur dann der Fall, wenn die Mutter beweisen kann, dass

  • der Arzt sie falsch beraten hat und
  • die Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Schwangerschaftsabbruch bei einer fehlerfreien Beratung und einer fehlerfreien pränatalen Diagnostik vorgelegen hätten.

"Nur wer seine Rechte kennt, kann sie erfolgreich einfordern".

(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg

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