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Wenn konservative Therapien die Beschwerden einer Hüftarthrose nicht lindern, kommt oftmals ein Gelenkersatz in Betracht. Vor der Operation muss der Patient jedoch ausführlich aufgeklärt werden. Anderenfalls kann der operative Eingriff rechtswidrig sein.
Der Arzt muss den Patienten über alle für den Patienten wichtigen Informationen aufklären. Dazu zählen zum Beispiel:
Vor der Implantation einer zementfreien Hüftprothese muss der Arzt insbesondere darüber aufklären, dass das betroffene Bein nach der Operation nur teilweise belastet werden darf und der Patient ggf. vorübergehend einen Rollstuhl benutzen muss (OLG Köln 10.01.2018, Az.: 5 U 104/15).
Es liegt keine wirksame Einwilligung des Patienten in die Operation vor, wenn der Patient unvollständig aufgeklärt wurde.
Um Schmerzensgeld zu erhalten, muss der Patient einen persönlichen Entscheidungskonflikt gegenüber dem Gericht beweisen.
(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
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