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Der Arzt muss dem Patienten den Behandlungsstand und die erforderlichen Behandlungsmaßnahmen im Rahmen der therapeutischen Sicherungsaufklärung erläutern. Unterlässt das der Arzt oder ist die Aufklärung mangelhaft, kann das zu schweren gesundheitlichen Schäden beim Patienten führen.
Unter der therapeutischen Sicherungsaufklärung versteht man die Aufklärung des Patient in verständlicher Weise über sämtliche für die Behandlung wichtigen Umstände (z.B. Therapie, Diagnose, voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung).
Unterlässt der Arzt eine therapeutische Sicherungsaufklärung, stellt das einen Behandlungsfehler dar (OLG Oldenburg (Oldenburg) 27.03.2019, Az.: 5 U 112/18).
Befolgt der Patient die ärztliche Anweisung nicht, schließt das einen Behandlungsfehler des Arztes nicht automatisch aus. Das liegt daran, dass es sich bei den meisten Patienten um „Nicht-Mediziner“ handelt und sie die Anweisungen des Arztes nicht immer verstehen.
(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)
Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
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