Arzthaftung: Schmerzensgeld bei nicht ausreichender therapeutischer Sicherungsaufklärung

Informationen von Ihren Fachanwälten für Medizinrecht - seit 25 Jahren auf Patientenseite.

Suchen Sie hier Ihr Stichwort:

Der Arzt muss dem Patienten den Behandlungsstand und die erforderlichen Behandlungsmaßnahmen im Rahmen der therapeutischen Sicherungsaufklärung erläutern. Unterlässt das der Arzt oder ist die Aufklärung mangelhaft, kann das zu schweren gesundheitlichen Schäden beim Patienten führen.

Was ist eine therapeutische Sicherungsaufklärung?

Unter der therapeutischen Sicherungsaufklärung versteht man die Aufklärung des Patient in verständlicher Weise über sämtliche für die Behandlung wichtigen Umstände (z.B. Therapie, Diagnose, voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung).

  • Die Aufklärung dient dazu, den Heilungserfolg zu sichern und dem Patienten ein therapiegerechtes Verhalten zu ermöglichen (OLG Oldenburg (Oldenburg) 27.03.2019, Az.: 5 U 112/18).

Unterlassene Sicherungsaufklärung ist Behandlungsfehler

Unterlässt der Arzt eine therapeutische Sicherungsaufklärung, stellt das einen Behandlungsfehler dar (OLG Oldenburg (Oldenburg) 27.03.2019, Az.: 5 U 112/18).

Behandlungsfehler trotz mangelnder Mitwirkung des Patienten

Befolgt der Patient die ärztliche Anweisung nicht, schließt das einen Behandlungsfehler des Arztes nicht automatisch aus. Das liegt daran, dass es sich bei den meisten Patienten um „Nicht-Mediziner“ handelt und sie die Anweisungen des Arztes nicht immer verstehen.

  • Dem Patienten kann nur dann ein Mitverschulden angelastet werden, wenn der Patient die Anweisungen und Empfehlungen des Arztes wirklich verstanden hat und ihnen trotzdem nicht gefolgt ist (OLG Saarbrücken 06.07.2016, Az.: 1 U 87/14).

"Nur wer seine Rechte kennt, kann sie erfolgreich einfordern".

(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg

Ersttelefonat kostenlos:

Anmelden: kanzlei@beyerlin.de Telefon: +49 751 3529735 Skype: live:j.beyerlin

Wir freuen uns auf Sie:

Rechtsanwalt Jochen Beyerlin Fachanwalt für Medizinrecht, Ravensburg

Rechtsanwältin Elke Beyerlin Fachanwältin für Medizinrecht, Ravensburg

Broschüre

Weiterversenden oder Download? Klick:

Bildschirmfoto 2014-08-19 um 17.56.16

Verwandte Beiträge im Medi-Patienten-Blog:

Wählen Sie Ihre Kategorie.

Vergewaltigung: 100.000.- Euro Schmerzensgeld!

Vergewaltigung: 100.000.- Euro Schmerzensgeld!

Wie hoch das Schmerzensgeld für das Vergewaltigungsopfer ausfallen wird, ist eine Frage des jeweiligen Einzelfalles. Für die Berechnung ist die Schwere der körperlichen und seelischen Beeinträchtigung nach der Vergewaltigung entscheidend.
Weiterlesen

Medizinrecht

25 Jahre Patientenrecht
Fachanwälte für Medizinrecht
Beyerlin Rechtsanwälte
Mühlstraße 10
88085 Langenargen am Bodensee

Ersttelefonat

Kostenlos. Mit Fachanwalt.
+49 7543 9600 402

Anfrage

Wir antworten sofort.
Anfrage
Datenschutz
Datenschutz

Broschüre

Weiterversenden oder Download? Klick:
Fachanwälte für Medizinrecht
Infos zu Wunschthema anfordern
©
2026
www.fachanwaeltemedizinrecht.de