Fehlerhaftigkeit einer Metall-Großkugelkopf-Hüftprothese

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Fehlerhaftigkeit einer Metall/Metall- Großkugelkopf-Hüftprothese

Fehlerhafte Hüftprothesen können bei den Betroffenen zu Komplikationen und starken Schmerzen führen.

  • Den Patienten stehen in vielen Fällen Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen den Hersteller der Hüftprothesen zu (LG Freiburg im Breisgau 25.02.2019, Az.: 6 O 83/12).

Ist die Hüftprothese erst dann fehlerhaft, wenn sie tatsächlich versagt?

Kann die Hüftprothese jederzeit versagen, ist sie schon bei Inverkehrbringen fehlerhaft.

  • Der Produktfehler liegt dann in der abstrakten Ausfallwahrscheinlichkeit der Hüftprothese (LG Freiburg im Breisgau 25.02.2019, Az.: 6 O 83/12).

Produktfehler – Hersteller haftet

Bei einer Hüftprothese handelt es sich um ein medizinisches Produkt.

  • Deswegen haftet der Hersteller nach dem Produkthaftungsrecht grundsätzlich für jeden Fehler des Produkts.

Patient trägt die Beweislast

Dem Patienten stehen in den meisten Fällen Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen den Hersteller zu. Das ist aber nur dann der Fall, wenn der Patient beweisen kann, dass

  • ein Produktfehler vorliegt
  • ein (gesundheitlicher) Schaden eingetreten ist
  • der Produktfehler für den (gesundheitlichen) Schaden verantwortlich war

Schadensersatz und Schmerzensgeld

Gelingt dem Patienten der Beweis, muss der Hersteller Schadensersatz und Schmerzensgeld leisten. Vom Schadensersatz wird beispielsweise umfasst:

 

"Nur wer seine Rechte kennt, kann sie erfolgreich einfordern".

(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg

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