Kosten und Honorare im Medizinrecht und beim Arzthaftungsprozess
10 Antworten auf einen Blick
10 Antworten auf einen Blick
Telefon: +49 751 3529735
In einem Arzthaftungsprozess werden die Anwaltsgebühren nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) berechnet und die Gerichskosten nach dem GKG (Gerichtskostengesetz).
Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach der Höhe Ihrer Ansprüche.
Zahlreiche Prozessrechner helfen Ihnen, die Anwaltsgebühren kostenfrei grob auszurechnen.
Hinzu kommen ggfs. Gebühren für einen vom Gericht zu bestellenden Gutachter in Höhe von ca. € 3.000.-
Diese Kosten müssen ausgelegt werden.
Bitte sprechen Sie uns direkt darauf an.
Wir schätzen den Ihnen entstandenen Schaden und teilen Ihnen die Gebühren gerne persönlich mit.
Derzeit führen und beenden wir etwa 60 % aller Verhandlungen mit Versicherungen und Kliniken außergerichtlich.
Das heißt: es gibt keinen Prozess.
Das ist manchmal erfolgreicher und fast immer schneller.
Bei außergerichtlichen Verhandlungen zahlen unsere Mandanten das Anwaltshonorar an uns nach
Wenn die Voraussetzungen des § 4a RVG erfüllt sind, kann im Einzelfall auch ein Erfolgshonorar vereinbart werden.
Ein Erfolgshonorar (§ 49b Abs. 2 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung) darf nur für den Einzelfall und nur dann vereinbart werden, wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde.
Das besprechen wir mit Ihnen und halten es gegebenenfalls schriftlich fest.
Pauschalen gewähren wir in komplexeren Fällen, sofern wir den Arbeitsaufwand genau einschätzen können.
Den Stundensatz zahlen unsere Mandanten, solange wir überhaupt nicht wissen können, wie lange wir an der Sache sitzen (der Klassiker: erste außergerichtliche Verhandlung mit einer uns unbekannten gegnerischen Versicherung).
Rechtsschutzversicherte Mandanten zahlen fast immer nach dem RVG.
Die Versicherung übernimmt nahezu sämtliche anfallende Kosten, die Gerichtskosten und die Gutachterkosten mit Ausnahme der Kopiekosten für die Behandlungsunterlagen und unsere Reisekosten.
Soweit dies nicht der Fall ist, sprechen wir mit unseren Mandanten rechtzeitig über zusätzliche Kosten, wie z.B. Fahrtkosten.
In seltenen Fällen berechnen wir ihnen einen zusätzlichen Stundensatz (s.o.), den sie aus eigener Tasche begleichen.
Bei besonders hohem Arbeitsaufwand besprechen wir im Erfolgsfalle ein Zusatzhonorar.
Wenn wir das Mandat übernehmen,
Unsere Mandanten entscheiden, wer das macht.
In der Regel übernehmen wir das für Sie. Bei Versicherern, die oft aus strukturellen Gründen ihre Zahlungen zu verhindern versuchen, arbeiten wir mit unseren Mandanten zusammen. Wir übernehmen die Vorarbeit und der Mandant unterstützt uns durch regelmäßige Telefonanrufe bei seinem Versicherer.
Gemeinsam mit unseren Mandanten haben wir es noch jedes Mal hinbekommen …
Prozessfinanzierer arbeiten auf Erfolgsbasis:
Sie übernehmen nur solche Fälle, deren Erfolgsaussichten vor Gericht sie als gut einstufen: Wenn das der Fall ist, strecken sie alle notwendigen Kosten zunächst vor.
Wenn der Prozess gewonnen wird, nehmen sie bis zu 30 % vom gesamten eingeklagten Schaden als ihr Honorar.
Je höher Ihr Schaden, desto wahrscheinlicher ist es, dass ein Prozessfinanzierer für Sie eintritt.
Die Geschäftsbedingungen der Prozessfinanzierer variieren.
In der Regel wird ein Prozessfinanzierer bei einem Schaden ab 50.000 € für Sie eintreten.
Wir arbeiten mit versierten Prozessfinanzierern seit Jahren zusammen.
Kostenklärung für Recherche
Geklärt werden muss aber immer, in welcher Form die Wahrscheinlichkeit eines Behandlungsfehlers oder Aufklärungsfehlers gegenüber dem Prozessfinanzierer nachgewiesen wird und wer hierfür die Kosten übernimmt.
Verfügt ein Mandant nicht über das notwendige Einkommen, einen Prozess zu finanzieren und ist er auch nicht rechtsschutzversichert, hat er die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe.
Prozesskostenhilfe bedeutet, dass
Wir informieren Sie über unsere Leistung ebenso gern, detailreich und rechtzeitig wie über Ihre Gegenleistung, das Anwaltshonorar.
Wir sprechen immer mit allen Mandanten die entstehenden Kosten ebenso durch wie die Frage, wer für diese Kosten aufkommt.
(Rechtsanwalt Jochen Beyerlin)
Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin,
Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
Anmelden: kanzlei@beyerlin.de
Telefon: +49 751 3529735
Skype: live:j.beyerlin
Rechtsanwalt Jochen Beyerlin
Fachanwalt für Medizinrecht, Ravensburg
Rechtsanwältin Elke Beyerlin
Fachanwältin für Medizinrecht, Ravensburg