Fachanwalt für Medizinrecht: Unterlassene Blutzuckerkontrolle

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Bereits ein kleiner Fehler bei der Geburt kann zu schweren Behinderungen beim Neugeborenen führen.
In den meisten Fällen stehen dann den Eltern und dem Kind Schadensersatz und Schmerzensgeld zu.

Nach lebensbedrohlicher Situation ist Blutzuckerkontrolle Pflicht

Gerät das Kind nach der Geburt in eine lebensbedrohliche Situation, sind zuerst Notfallmaßnahmen zu treffen, um das Leben des Kindes zu retten.
Danach muss der Arzt zwingend den Blutzucker untersuchen (OLG Hamm 04.12.2018, Az.: 26 U 9/16).

Unterlassene Blutzuckerkontrolle kann grober Behandlungsfehler sein

Tritt eine lebensbedrohliche Situation nach der Geburt auf, ist die Untersuchung des Blutzuckers beim Kind eine absolute Standardmaßnahme.

  • Unterlässt der Arzt die Blutzuckeruntersuchung, kann das als grober Behandlungsfehler eingestuft werden (OLG Hamm 04.12.2018, Az.: 26 U 9/16).

Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Geburtsschaden

Wird eine Unterzuckerung des Kindes übersehen, sind schwere Behinderungen nicht selten die Folge.
In solchen Fällen geraten die Familien oft in große finanzielle Schwierigkeiten.
Um die zusätzliche (finanzielle) Belastung auszugleichen, stehen den Eltern und dem Kind Schadensersatz und Schmerzensgeld zu.
Außerdem erwirtschaften wir für Sie Schadensersatz auch für:

  • Pflegekosten
  • Kosten für Spezial-Kindergarten
  • Kosten für Spezialschulen

Ggfs. Machen wir auch Zuschüsse für betreutes Wohnen, Ausbildung und Beruf (z.B. in Behindertenwerkstätten) geltend.

"Nur wer seine Rechte kennt, kann sie erfolgreich einfordern".

(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg

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