Informationen von Ihren Fachanwälten für Medizinrecht - seit 25 Jahren auf Patientenseite.
Bereits ein kleiner Fehler bei der Geburt kann zu schweren Behinderungen beim Neugeborenen führen.
In den meisten Fällen stehen dann den Eltern und dem Kind Schadensersatz und Schmerzensgeld zu.
Gerät das Kind nach der Geburt in eine lebensbedrohliche Situation, sind zuerst Notfallmaßnahmen zu treffen, um das Leben des Kindes zu retten.
Danach muss der Arzt zwingend den Blutzucker untersuchen (OLG Hamm 04.12.2018, Az.: 26 U 9/16).
Tritt eine lebensbedrohliche Situation nach der Geburt auf, ist die Untersuchung des Blutzuckers beim Kind eine absolute Standardmaßnahme.
Wird eine Unterzuckerung des Kindes übersehen, sind schwere Behinderungen nicht selten die Folge.
In solchen Fällen geraten die Familien oft in große finanzielle Schwierigkeiten.
Um die zusätzliche (finanzielle) Belastung auszugleichen, stehen den Eltern und dem Kind Schadensersatz und Schmerzensgeld zu.
Außerdem erwirtschaften wir für Sie Schadensersatz auch für:
Ggfs. Machen wir auch Zuschüsse für betreutes Wohnen, Ausbildung und Beruf (z.B. in Behindertenwerkstätten) geltend.
(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)
Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
Anmelden: kanzlei@beyerlin.de Telefon: +49 751 3529735 Skype: live:j.beyerlin


Wählen Sie Ihre Kategorie.

