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Häufig führen Arztfehler während der Geburt zu einem Geburtsschaden beim Kind. Nicht selten sind schwere Behinderungen des Kindes die Folge.
Oftmals entscheidet sich die Mutter für eine vaginale Entbindung. Kommt es jedoch nachträglich zu einer Veränderung der Situation oder Komplikationen (z.B. vorzeitiger Blasensprung), kann eine vaginale Geburt für das Kind gefährlich werden.
Unterlässt der Arzt es, die Mutter über die Möglichkeit des Kaiserschnitts aufzuklären, kann das als Aufklärungsfehler eingestuft werden (BGH 13.09. 2016, Az.: VI ZR 239/16).
Macht die Patientin einen Aufklärungsfehler des Arztes geltend, muss der Arzt die fehlerfreie Aufklärung der Patientin beweisen.
Eine Behinderung des Kindes führt zu starker finanzieller Belastung. Um die Alltagshindernisse für die Geschädigten finanziell auszugleichen, erwirtschaften wir Schadensersatz und Schmerzensgeld auch für:
Außerdem machen wir ggf. auch Zuschüsse für Beruf und betreutes Wohnen geltend.
(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
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