Aufklärung der Schwangeren über die Möglichkeit der Schnittentbindung

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Häufig führen Arztfehler während der Geburt zu einem Geburtsschaden beim Kind. Nicht selten sind schwere Behinderungen des Kindes die Folge.

Erneute Aufklärung über Kaiserschnitt bei Komplikationen

Oftmals entscheidet sich die Mutter für eine vaginale Entbindung. Kommt es jedoch nachträglich zu einer Veränderung der Situation oder Komplikationen (z.B. vorzeitiger Blasensprung), kann eine vaginale Geburt für das Kind gefährlich werden.

  • In diesem Fall muss der Arzt die Mutter erneut über die Möglichkeit eines Kaiserschnitts aufklären (BGH 13.09. 2016, Az.: VI ZR 239/16).

Unterlassen der erneuten Aufklärung – Aufklärungsfehler

Unterlässt der Arzt es, die Mutter über die Möglichkeit des Kaiserschnitts aufzuklären, kann das als Aufklärungsfehler eingestuft werden (BGH 13.09. 2016, Az.: VI ZR 239/16).

Aufklärungsfehler – Arzt trägt die Beweislast

Macht die Patientin einen Aufklärungsfehler des Arztes geltend, muss der Arzt die fehlerfreie Aufklärung der Patientin beweisen.

  • Gelingt dem Arzt dieser Beweis nicht, stehen den Patienten in den meisten Fällen Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zu

Schadensersatz und Schmerzensgeld

Eine Behinderung des Kindes führt zu starker finanzieller Belastung. Um die Alltagshindernisse für die Geschädigten finanziell auszugleichen, erwirtschaften wir Schadensersatz und Schmerzensgeld auch für:

  • Pflegekosten
  • Spezial-Kindergarten
  • Ausbildungskosten (z.B. in Behindertenwerkstätten)

Außerdem machen wir ggf. auch Zuschüsse für Beruf und betreutes Wohnen geltend.

"Nur wer seine Rechte kennt, kann sie erfolgreich einfordern".

(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg

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Rechtsanwalt Jochen Beyerlin Fachanwalt für Medizinrecht, Ravensburg

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