Arzthaftungsprozess: faires Verfahren und Waffengleichheit. Substantiierungspflicht des Patienten

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Viele Patienten haben kein medizinisches Fachwissen. Das kann zu einem „Wissensungleichgewicht“ zwischen dem Patienten und dem Arzt in einem Arzthaftungsprozess führen.

  • Um „Waffengleichheit“ zu schaffen, stellen die Gerichte an die Substantiierungspflicht des Patienten geringe Anforderungen.

Was heißt „Substantiierungspflicht“?

In einem Zivilprozess müssen für die Begründung der Klage oder für das Bestreiten des Klageanspruchs alle wichtigen Tatsachen so detailliert wie möglich vorgetragen werden.

  • Juristen bezeichnen diese Pflicht zu einem detaillierten Vortrag als „Substantiierungspflicht“

Das Gericht erwartet vom Patienten keine detaillierten medizinischen Erklärungen

Um „Waffengleichheit“ zwischen dem Patienten und dem Arzt zu schaffen, erwarten die Gerichte vom Patienten keine detaillierten medizinischen Erklärungen.

  • Der Patient muss nur in groben Zügen darstellen, welches ärztliche Verhalten fehlerhaft gewesen und welcher Schaden gerade hierdurch eingetreten ist (OLG Dresden 12.05.2020, Az.: 4 U 1388/19)

Gericht muss (medizinische) Unklarheiten klären

Bestehen Unklarheiten (z.B. zur Entstehung einer Infektion), muss das Gericht diese Unklarheiten aufklären. Das kann z.B. durch ein Sachverständigengutachten geschehen (BGH 18.02.2020, Az.: VI ZR 280/19).
Auf diesem Weg gleicht das Gericht das „Wissensungleichgewicht“ zwischen dem Arzt und dem Patienten aus und sorgt für ein faires Verfahren.

  • Der Patient muss also keine Angst vor einem Rechtsstreit mit einem Arzt haben.

"Nur wer seine Rechte kennt, kann sie erfolgreich einfordern".

(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg

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