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Viele Patienten haben kein medizinisches Fachwissen. Das kann zu einem „Wissensungleichgewicht“ zwischen dem Patienten und dem Arzt in einem Arzthaftungsprozess führen.
In einem Zivilprozess müssen für die Begründung der Klage oder für das Bestreiten des Klageanspruchs alle wichtigen Tatsachen so detailliert wie möglich vorgetragen werden.
Um „Waffengleichheit“ zwischen dem Patienten und dem Arzt zu schaffen, erwarten die Gerichte vom Patienten keine detaillierten medizinischen Erklärungen.
Bestehen Unklarheiten (z.B. zur Entstehung einer Infektion), muss das Gericht diese Unklarheiten aufklären. Das kann z.B. durch ein Sachverständigengutachten geschehen (BGH 18.02.2020, Az.: VI ZR 280/19).
Auf diesem Weg gleicht das Gericht das „Wissensungleichgewicht“ zwischen dem Arzt und dem Patienten aus und sorgt für ein faires Verfahren.
(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
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