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Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen will, muss bei Vertragsschluss alle für die Versicherung wichtigen Umstände (z.B. Vorerkrankungen) offenlegen.
Der Versicherungsnehmer muss vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung alle Informationen (z.B. Gesundheitszustand, Krankheitsgeschichte etc.) preisgeben, die für sie wichtig sind.
Wenn der Versicherungsnehmer bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung falsche oder unvollständige Angaben (z.B. über den Gesundheitszustand) macht und es später zu einem Versicherungsfall kommt, kann die Berufsunfähigkeitsversicherung den Vertrag anfechten (OLG Oldenburg, Hinweisverfügung vom 20.08.2018 – Az.: 5 U 120/18).
Die Anfechtung ist eine Maßnahme, um ein wirksam zustande gekommenes Rechtsgeschäft (z.B. Versicherungsvertrag) nachträglich für nichtig erklären zu lassen.
(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
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