Behandlungsfehler bei Implantierung einer Kniegelenkstotalendoprothese

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Verschleiß an den Knien führt oftmals zu starken Schmerzen und starken Einschränkungen. In einigen Fällen ist dann eine Kniegelenksprothese notwendig. Die Behandlung nach der Operation ist dabei von großer Bedeutung.

Kniegelenk gereizt – darf die Kniegelenktotalendoprothese trotzdem implantiert werden?

Wenn bei dem Patienten fortgeschrittene Arthrose des Kniegelenks diagnostiziert wird, kann die Prothese auch bei einem gereizten Kniegelenk implantiert werden.

  • Das ist aber nur der Fall, wenn vorher das erkrankte Gewebe entfernt wird.

Organisation der Reha versäumt – Organisationsfehler

Nachdem eine Kniegelenksprothese implantiert wurde, ist die weitere Behandlung des Patienten in einer Reha sehr wichtig. Kann der Patient nach der Operation nicht nahtlos in eine Rehabilitationseinrichtung überwiesen werden, muss das Krankenhaus „Überbrückungsmaßnahmen“ schaffen (z.B. erneute vorübergehende stationäre Aufnahme des Patienten).

  • Werden keine Überbrückungsmaßnahmen geschaffen, kann das als Organisationsfehler eingestuft werden.

Patient trägt die Beweislast

Werden keine Überbrückungsmaßnahmen geschaffen, kann dem Patienten Schmerzensgeld zustehen. Dafür muss der Patient aber beweisen, dass

  • er einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat
  • das Krankenhaus einen Organisationsfehler begangen hat
  • der Organisationsfehler für den gesundheitlichen Schaden verantwortlich war

"Nur wer seine Rechte kennt, kann sie erfolgreich einfordern".

(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg

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