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Verschleiß an den Knien führt oftmals zu starken Schmerzen und starken Einschränkungen. In einigen Fällen ist dann eine Kniegelenksprothese notwendig. Die Behandlung nach der Operation ist dabei von großer Bedeutung.
Wenn bei dem Patienten fortgeschrittene Arthrose des Kniegelenks diagnostiziert wird, kann die Prothese auch bei einem gereizten Kniegelenk implantiert werden.
Nachdem eine Kniegelenksprothese implantiert wurde, ist die weitere Behandlung des Patienten in einer Reha sehr wichtig. Kann der Patient nach der Operation nicht nahtlos in eine Rehabilitationseinrichtung überwiesen werden, muss das Krankenhaus „Überbrückungsmaßnahmen“ schaffen (z.B. erneute vorübergehende stationäre Aufnahme des Patienten).
Werden keine Überbrückungsmaßnahmen geschaffen, kann dem Patienten Schmerzensgeld zustehen. Dafür muss der Patient aber beweisen, dass
(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
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