Ersatzansprüche durch Tod

Stirbt der geschädigte Patient, so haben seine Angehörigen Ansprüche auf Ersatz des Barunterhaltsschadens. Hierbei wird konkret berechnet, was der Getötete monatlich an Unterhalt für seine Angehörigen hätte zahlen müssen.
Berücksichtigt werden dabei der allgemeine Lebensbedarf, der Wohnbedarf, Rücklagen für Anschaffungen, Kosten für Kleidung und Schuhe, Kosmetik, Friseur etc., Urlaubsaufwand, Aufwand für Freizeit, Hobby und Sport. Man setzt also quasi den Schädiger finanziell an die Stelle des Getöteten.
Beim Tod des Patienten haben die Angehörigen auch einen so genannten Betreuungsunterhaltsschaden. Darunter versteht man den Ausfall der Haus-und Familienarbeit des Getöteten. Auch dieser wird konkret berechnet.
Die Gegenseite trägt alle im Zusammenhang mit der Beerdigung stehenden Kosten.

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