Stirbt der geschädigte Patient, so haben seine Angehörigen Ansprüche auf Ersatz des Barunterhaltsschadens. Hierbei wird konkret berechnet, was der Getötete monatlich an Unterhalt für seine Angehörigen hätte zahlen müssen.
Berücksichtigt werden dabei der allgemeine Lebensbedarf, der Wohnbedarf, Rücklagen für Anschaffungen, Kosten für Kleidung und Schuhe, Kosmetik, Friseur etc., Urlaubsaufwand, Aufwand für Freizeit, Hobby und Sport. Man setzt also quasi den Schädiger finanziell an die Stelle des Getöteten.
Beim Tod des Patienten haben die Angehörigen auch einen so genannten Betreuungsunterhaltsschaden. Darunter versteht man den Ausfall der Haus-und Familienarbeit des Getöteten. Auch dieser wird konkret berechnet.
Die Gegenseite trägt alle im Zusammenhang mit der Beerdigung stehenden Kosten.


Wichtiger Hinweis
Unsere Kanzlei zieht Anfang Juni nach Langenargen am Bodensee. Bitte beachten Sie die folgenden Schließzeiten und Kontaktmöglichkeiten.
11. Juni 2026 (nachmittags) — Kanzlei geschlossen. Telefonisch erreichbar über die Mobilfunknummern:
0172 / 8342118 Jochen Beyerlin
0172 / 8267789 Elke Beyerlin
12. Juni 2026 (ganztags) — Kanzlei geschlossen. An diesem Tag ziehen wir die EDV um.
Vom 11. Juni 2026, 12:00 Uhr bis Montag, 15. Juni 2026, 08:00 Uhr sind wir per E-Mail nicht erreichbar.
Telefon Festnetz 07543 / 9526942
Die Mobilfunknummern und E-Mail-Adressen bleiben unverändert.