Versicherer verzögert mutwillig Regulierung eines Unfalls.

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Nach einem Unfall stehen den Geschädigten oftmals Ansprüche auf Schmerzensgeld zu. Das Schmerzensgeld muss von der gegnerischen Versicherung so schnell wie möglich gezahlt werden, um die Funktion des Schmerzensgeldes zu erfüllen.

  • Versicherungen spielen allerdings gerne auf Zeit und zögern Zahlungen hinaus.

Was deutet auf ein Verschleppen der Regulierung hin?

Hinweise auf eine mögliche Verschleppung der Schadensregulierung sind zum Beispiel:

  • Sachbearbeiter bearbeitet den Schadensfall mit einer Vielzahl sinnloser Verschiebungen und Anspruchs
  • Behauptung, Schaden wäre noch nicht gemeldet worden
  • Behauptung, weitere Ermittlungen müssen angestellt werden
  • Keine Reaktion auf Anfragen

Mutwilliges Verschleppen – Sanktionierung der Versicherung

Wenn die Versicherung das Schmerzensgeld nicht auszahlt, kann die Versicherung durch eine Erhöhung des Schmerzensgeldes sanktioniert werden (LG Karlsruhe 22.12.2016, Az.: 7 O 20/12). Das ist etwa der Fall, wenn

  • die Sachlage eindeutig ist und keine Gründe bestehen, um das Geld zurückzuhalten
  • das Verhalten der Versicherung entwürdigend ist

Bei mutwilliger Verschleppung der Zahlung kann sich das Schmerzensgeld erhöhen

Welche Höhe die Sanktionssumme hat, ist eine Frage des Einzelfalles. Eine Versicherung wurde bereits dazu verurteilt, nahezu die doppelte Summe des ursprünglichen Schmerzensgeldes zu bezahlen: Ursprünglich sollte die Versicherung 160.000€ bis 180.000€ bezahlen.

  • Nach einer mutwilligen Verschleppung wurde die Versicherung zur Zahlung von 350.000€ verurteilt (LG Karlsruhe 22.12.2016, Az.: 7 O 20/12)

"Nur wer seine Rechte kennt, kann sie erfolgreich einfordern".

(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg

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