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Nach einem Unfall stehen den Geschädigten oftmals Ansprüche auf Schmerzensgeld zu. Das Schmerzensgeld muss von der gegnerischen Versicherung so schnell wie möglich gezahlt werden, um die Funktion des Schmerzensgeldes zu erfüllen.
Hinweise auf eine mögliche Verschleppung der Schadensregulierung sind zum Beispiel:
Wenn die Versicherung das Schmerzensgeld nicht auszahlt, kann die Versicherung durch eine Erhöhung des Schmerzensgeldes sanktioniert werden (LG Karlsruhe 22.12.2016, Az.: 7 O 20/12). Das ist etwa der Fall, wenn
Welche Höhe die Sanktionssumme hat, ist eine Frage des Einzelfalles. Eine Versicherung wurde bereits dazu verurteilt, nahezu die doppelte Summe des ursprünglichen Schmerzensgeldes zu bezahlen: Ursprünglich sollte die Versicherung 160.000€ bis 180.000€ bezahlen.
(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)
Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
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