Fachanwalt für Medizinrecht: Schmerzensgeld für CRPS (Morbus Sudeck)

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Nach einer Operation kann es passieren, dass Schmerzen in den Armen und Beinen nicht vergehen. Im Gegenteil: Die Schmerzen können sich sogar verschlimmern. In einem solchen Fall könnte ein CRPS bzw. Morbus Sudeck vorliegen.

  • Für viele Betroffene stellt sich dann die Frage, ob ihnen Schmerzensgeld zusteht.

Was ist CRPS bzw. Morbus Sudeck?

Kommt es nach einer Verletzung oder Operation zu anhaltenden Schmerzen im Bereich der Wunde, spricht man von Morbus Sudeck bzw. CRPS. Heutzutage ist es auch unter der Bezeichnung „komplexes regionales Schmerzsyndrom“ bekannt.

Patient trägt die Beweislast

Um Schmerzensgeld zu erhalten, muss der Patient beweisen, dass

  • er einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat (hier Morbus Sudeck)
  • der Arzt einen Fehler begangen hat
  • der Arztfehler für den gesundheitlichen Schaden (hier Morbus Sudeck) verantwortlich ist

Schmerzensgeld bei CRPS bzw. Morbus Sudeck

Die Entstehungsursachen für das CRPS bzw. Morbus Sudeck sind bisweilen nicht bekannt. Deswegen könnte es für den Patienten schwierig werden, zu beweisen, dass der Arztfehler für das CRPS bzw. Morbus Sudeck verantwortlich war (Brandenburgisches OLG 10.01.2019, Az.: 12 U 225/16).

  • Um die Chancen auf ein Schmerzensgeld zu erhöhen, muss deswegen im Arzthaftungsprozess der Sachverständige sorgfältig befragt werden.

"Nur wer seine Rechte kennt, kann sie erfolgreich einfordern".

(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg

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