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Nach einer Operation kann es passieren, dass Schmerzen in den Armen und Beinen nicht vergehen. Im Gegenteil: Die Schmerzen können sich sogar verschlimmern. In einem solchen Fall könnte ein CRPS bzw. Morbus Sudeck vorliegen.
Kommt es nach einer Verletzung oder Operation zu anhaltenden Schmerzen im Bereich der Wunde, spricht man von Morbus Sudeck bzw. CRPS. Heutzutage ist es auch unter der Bezeichnung „komplexes regionales Schmerzsyndrom“ bekannt.
Um Schmerzensgeld zu erhalten, muss der Patient beweisen, dass
Die Entstehungsursachen für das CRPS bzw. Morbus Sudeck sind bisweilen nicht bekannt. Deswegen könnte es für den Patienten schwierig werden, zu beweisen, dass der Arztfehler für das CRPS bzw. Morbus Sudeck verantwortlich war (Brandenburgisches OLG 10.01.2019, Az.: 12 U 225/16).
(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)
Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
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