Hautkrebs nicht erkannt: 100.000 Euro Schmerzensgeld

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Die DiagnoseHautkrebs“ ist lebensverändernd.
Allerdings wird der Hautkrebs nicht immer sofort erkannt.
Das kann unter anderem der Fall sein, wenn dem Arzt bei der Untersuchung ein Behandlungsfehler unterläuft.

Wodurch handelt der Arzt bei einer Hautkrebsuntersuchung fehlerhaft?

Die gebotene Untersuchung hängt vom Einzelfall ab. Der Arzt handelt zum Beispiel dann fehlerhaft, wenn

  • er keine vollständige Gewebeuntersuchung bei einem Melanomverdacht (Melanom: bösartiger Tumor der Pigmentzellen) durchführt oder
  • der Arzt den Patienten den Ort der Gewebeprobe bestimmen lässt (OLG Hamm 27.10.2015, Az.: 26 U 63/15).

Unter Umständen kann das Fehlverhalten dann sogar als „grober Behandlungsfehler“ eingestuft werden.

Schmerzensgeldhöhe ist vom Einzelfall abhängig

Wie hoch das Schmerzensgeld im Ergebnis ausfallen wird, ist vom Einzelfall abhängig.

  • Erste Anhaltspunkte bieten vergangene Urteile zu ähnlichen Sachverhalten.

In Deutschland fehlen gleiche, faire, vorhersehbare und transparente Bemessungskriterien für das Schmerzensgeld.

Es müssen gleiche, faire, vorhersehbare und transparente Bemessungskriterien entwickelt werden, die es erlauben, auf den Einzelfall einzugehen.
Diesen Anforderungen genügen die bisher gebräuchlichen Bemessungssysteme für das Schmerzensgeld nicht.

  • Eine vernünftige Matrix der Bemessungsfaktoren wurde von der Rechtsprechung bis heute nicht entwickelt.

Gerichte sprachen beispielsweise folgende Schmerzensgelder zu:

  • 20.000 € für zu spät erkannten Brustkrebs (OLG Hamm 12.08.2013, Az.: 3 U 57/13)
  • 70.000 € für nicht erkannten Darmkrebs (OLG Braunschweig 28.02.2019, Az.: 9 U 129/15)
  • 100.000 € für nicht erkannten Hautkrebs mit Todesfolge (OLG Hamm 27.10.2015, Az.: 26 U 63/15)

Erben können Schmerzensgeld geltend machen

In vielen Fällen endet der Krebs tödlich.
In einem solchen Fall können die Erben den Schadensersatzanspruch geltend machen.

"Nur wer seine Rechte kennt, kann sie erfolgreich einfordern".

(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg

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