Erwerbsschaden

Der Erwerbsschaden bezieht sich auf die wirtschaftlichen Nachteile infolge einer Beeinträchtigung der Arbeitskraft.
Zu einem Gewinnausfall kommt es, wenn der Nutzungswert einer erwerbswirtschaftlich eingesetzten Sache verkürzt wird.
Bei Kindern, Schülern, Azubis oder Studenten kann es zu einem ersatzpflichtigen sogenannten verzögerten Eintritt in das Erwerbsleben kommen.

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