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Erkennt ein Arzt einen Herzinfarkt nicht, kann das tödlich enden. Wurde der Herzinfarkt wegen eines Behandlungsfehlers nicht erkannt, stehen den Patienten in den meisten Fällen Schmerzensgeld und Schadensersatz zu.
Wird eine Herzkatheteruntersuchung verspätet vorgenommen, kann das als Behandlungsfehler eingestuft werden.
Der Patient muss seine medizinischen Behauptungen nicht vorab per Privatgutachten belegen. Eine Berufung darf deswegen aus diesem Grund nicht abgelehnt werden.
Verletzt das Gericht den Patienten in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör, kann sich das positiv für den Patienten auswirken. Das nächsthöhere Gericht kann dann im Rahmen der sog. Nichtzulassungsbeschwerde entscheiden, dass das Gericht den Fall erneut überprüfen muss.
(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
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