Fachanwalt Medizinrecht: Herzinfarkt verkannt. Anforderung Berufung

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Erkennt ein Arzt einen Herzinfarkt nicht, kann das tödlich enden. Wurde der Herzinfarkt wegen eines Behandlungsfehlers nicht erkannt, stehen den Patienten in den meisten Fällen Schmerzensgeld und Schadensersatz zu.

  • Manchmal hat die Klage gegen den Arzt in der ersten Instanz allerdings keinen Erfolg. In einem solchen Fall bleibt immer noch die Möglichkeit der Berufung.

Herzinfarkt – Ab wann ist das Absehen von einer Maßnahme behandlungsfehlerhaft?

Wird eine Herzkatheteruntersuchung verspätet vorgenommen, kann das als Behandlungsfehler eingestuft werden.

  • Eine Herzkatheteruntersuchung muss nämlich nicht erst dann durchgeführt werden, wenn sie „zwingend“ erforderlich ist (BGH 22.12.2015, Az.: VI ZR 67/15).

Muss der Patient medizinische Behauptungen vorab per Privatgutachten belegen?

Der Patient muss seine medizinischen Behauptungen nicht vorab per Privatgutachten belegen. Eine Berufung darf deswegen aus diesem Grund nicht abgelehnt werden.

  • Ansonsten wird der Patient in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (BGH 22.12.2015, Az.: VI ZR 67/15).

Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör

Verletzt das Gericht den Patienten in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör, kann sich das positiv für den Patienten auswirken. Das nächsthöhere Gericht kann dann im Rahmen der sog. Nichtzulassungsbeschwerde entscheiden, dass das Gericht den Fall erneut überprüfen muss.

  • Unter Umständen kann das „neue“ Urteil zugunsten des Patienten ausfallen.

"Nur wer seine Rechte kennt, kann sie erfolgreich einfordern".

(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg

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