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Bemessung des Pflege-, Betreuungsaufwands – Fachanwalt Medizinrecht

Wenn der Arzt bei der Geburt einen Fehler macht, kann das gravierende Konsequenzen haben. Nicht selten erleiden die Kinder schwerste Schäden und sind für den Rest ihres Lebens aus Pflege angewiesen.

  • Die Betreuungs- und Pflegekosten müssen allerdings vom Schädiger (z.B. der Arzt) ersetzt werden.

Ersatz der Betreuungs- und Pflegekosten

Wenn eine professionelle Pflegekraft eingestellt wird, muss der Schädiger die tatsächlich entstandenen Kosten erstatten. In viele Fällen übernehmen aber Familienmitglieder die Betreuung und Pflege des Kindes.

  • Auch in einem solchen Fall haben die Familienangehörigen einen Anspruch darauf, dass sie für die Pflege und Betreuung des Kindes entschädigt werden.

Welchen Stundenlohn können Familienangehörige für die Pflege verlangen?

Welchen Stundenlohn die Familienangehörigen für die Betreuung und die Pflege des Kindes verlangen können, ist eine Frage des Einzelfalles. Einen ersten Anhaltspunkt bieten Urteile zu vergleichbaren Sachverhalten.
Gerichte haben bereits folgende Stundenlöhne für angemessen empfunden:

  • 8,00€, OLG Celle 26.06.2019, Az.: 14 U 154/18
  • 7,20€, OLG Karlsruhe 22.12.2004, Az.: 7 U 4/03

Unterbringung im Pflegeheim

Wird das Kind in einem Pflegeheim untergebracht, können sehr hohe Kosten entstehen.

  • Der Schädiger muss auch für diese Kosten aufkommen.

"Nur wer seine Rechte kennt, kann sie erfolgreich einfordern".

(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg

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