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Wenn der Arzt bei der Geburt einen Fehler macht, kann das gravierende Konsequenzen haben. Nicht selten erleiden die Kinder schwerste Schäden und sind für den Rest ihres Lebens aus Pflege angewiesen.
Wenn eine professionelle Pflegekraft eingestellt wird, muss der Schädiger die tatsächlich entstandenen Kosten erstatten. In viele Fällen übernehmen aber Familienmitglieder die Betreuung und Pflege des Kindes.
Welchen Stundenlohn die Familienangehörigen für die Betreuung und die Pflege des Kindes verlangen können, ist eine Frage des Einzelfalles. Einen ersten Anhaltspunkt bieten Urteile zu vergleichbaren Sachverhalten.
Gerichte haben bereits folgende Stundenlöhne für angemessen empfunden:
Wird das Kind in einem Pflegeheim untergebracht, können sehr hohe Kosten entstehen.
(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
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