Arzthaftung: Unrichtiger Zugang bei einer Bandscheibenoperation

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Bandscheibenprobleme verursachen häufig starke Schmerzen. Eine konservative Therapie mit Medikamenten oder Physiotherapie lindert nicht immer die Beschwerden. Eine Operation ist dann oftmals das letzte Mittel. Dabei muss der Arzt den richtigen Zugang bei der Bandscheibenoperation wählen.

Operateur trägt Verantwortung für richtigen Operationszugang

Die Verantwortung für den richtigen Operationszugang bei einer Bandscheibenoperation liegt beim Operateur.
Deswegen muss der Operateur sich vor einer Operation selbst mit radiologischen Bildern (z.B. Röntgenbildern) auseinandersetzen und darf sich nicht auf Befunde anderer Ärzte verlassen (OLG des Landes Sachsen-Anhalt 27.02.2017, Az.: 1 U 44/16).

Falscher Zugang – Behandlungsfehler

Wählt der Operateur bei einer Bandscheibenoperation einen falschen Operationszugang, kann das einen einfachen Behandlungsfehler darstellen (OLG des Landes Sachsen-Anhalt 27.02.2017, Az.: 1 U 44/16).

Schadensersatz und Schmerzensgeld

Dem Patienten können bei einem falschen Operationszugang Schadensersatz und Schmerzensgeld zustehen. Dafür muss der Patient allerdings beweisen, dass

  • ein vorwerfbarer Behandlungsfehler vorliegt
  • der Patient einen Gesundheitsschaden erlitten hat
  • der Behandlungsfehler die Ursache für den Gesundheitsschaden beim Patienten war

"Nur wer seine Rechte kennt, kann sie erfolgreich einfordern".

(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg

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