Schadenersatz und Schmerzensgeld – Es geht zunächst ums Geld!
Niemals kann eine Geldzahlung schwere Unfallfolgen aufwiegen; der Umgang mit diesen Spätfolgen wird allerdings einfacher.
Wir regulieren individuelle Personenschäden nach schweren Unfällen.
Konkrete, individuelle Schmerzensgeldansprüche bringen ganz andere Zahlen hervor als jede allgemeine Schmerzensgeldtabelle.
- Unsere Assistentin geht mit Ihnen am Telefon etwa 20 zusätzliche Fragen durch, die in keiner offiziellen Tabelle aufgeführt sind.
PKW-Unfall
Bei einem Pkw-Unfall ist zunächst zu berücksichtigen, dass jeder Insasse des Pkws eigene Ansprüche hat.
Häufig argumentieren Haftpflichtversicherer damit, dass die Deckungssumme aus dem Vertrag überschritten werde.
Hier prüfen wir sehr sorgfältig die Versicherungsbedingungen.
Wir erheben dagegen auch den Einwand des Vorwegbefriedigungsrechts.
Aufgrund dieses Rechts kann der Geschädigte in der Regel darauf bestehen, dass seine Ansprüche zuerst reguliert werden und die anderen Anspruchsberechtigten, wie z.B. Sozialversicherungsträger hinten anstehen müssen.
Abtretung der Ansprüche?
Argumentiert der Sozialversicherungsträger mit einer angeblichen Abtretung der Ansprüche, ist genau zu prüfen, ob diese Abtretung wirksam ist oder nicht.
Mitverschulden
Versicherer erheben auch gerne den Einwand des Mitverschuldens.
Hier sollen dem Geschädigten angebliche eigene Fehler angelastet werden, was zu einer Verminderung der Haftungsquote führen soll.
Durch eine sorgfältige Unfallrekonstruktion versuchen wir in jedem Einzelfall, die Mitverschuldensquote so gering wie möglich zu halten.
- Sorgfältige Unfallrekonstruktion
Auch die Argumentation der Versicherer, dass bei korrektem Verhalten des Geschädigten der Unfall vermeidbar gewesen wäre, widerlegen wir gemeinsam mit Ihnen durch eine sorgfältige Unfallrekonstruktion.
Motorradunfall
Bei Motorradunfällen gilt zunächst dasselbe.
Auch geschädigte Motorradfahrer haben sämtliche Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld wie alle anderen auch.
Unfallrekonstruktion
Bei der Rekonstruktion des Unfalls ist aber sorgfältig darauf zu achten, dass bei der Geschwindigkeitsermittlung die Geschwindigkeit beider Fahrzeuge, also die des Motorrades und die z.B. des entgegenkommenden Pkws mitberücksichtigt werden.
Auch das Bremsverhalten des Motorrads (die Versicherungen argumentieren sehr häufig damit, dass der Motorradfahrer eine Vollbremsung hätte machen müssen) ist angemessen zu berücksichtigen.
Die Bremsverzögerung, ABS und ähnliche Parameter sind zu Gunsten des Geschädigten zu berücksichtigen.
Unfallvermeidung
Zudem ist die Frage der Vermeidbarkeit des Unfalls sorgfältig zu prüfen.
Hier argumentieren die Versicherer sehr häufig fälschlicherweise damit, dass der Motorradfahrer früher hätte reagieren müssen und dies mit einer Vollbremsung.
Dies ist nicht richtig.
Die Frage, wann der Motorradfahrer reagieren muss, ist eine juristische Frage nicht in einem Sachverständigengutachten zu klären.
Außerdem muss der Maßstab immer eine Bremsung sein, die der Motorradfahrer auch beherrschen kann.
- Sorgfältige Unfallrekonstruktion
Eine sorgfältige Unfallrekonstruktion muss auch die Frage enthalten, ob der Motorradfahrer das Licht eingeschaltet und den Helm getragen hat.
Wenn dies der Fall war, ist der Mitverschuldenseinwand sehr häufig vom Tisch.
Fahrradunfall
Auch beim Fahrradunfall gelten die obigen Grundsätze. Auch hier sind die Frage des Mitverschuldens und die Frage der genauen Unfallanalyse sorgfältig zu klären.
- Das gilt insbesondere für Unfälle mit Pedelecs oder gar S-Pedelecs, die als Kleinkrafträder eingestuft werden.
- Wichtig ist hier, dass wir zusammen mit Ihnen möglichst schnell eine Spurensicherung am Unfallort vornehmen.
Zugunfall / Busunfall
Bei der Regulierung von Schadenersatz-und Schmerzensgeldansprüchen nach Busunfällen oder Zugunfällen regulieren Haftpflichtversicherer besonders zurückhaltend.
Pauschalregelungen
Unfallopfer aus Reisebussen z.B. werden gerne pauschal mit niedrigen Abfindungssummen abgespeist.
Entsprechende Abfindungserklärungen werden gerne kurz nach dem Unfall den Geschädigten oder der Hinterbliebenen zur Unterschrift vorgelegt.
Hier beraten und vertreten wir unsere Mandanten und sorgen dafür, dass die Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld korrekt in voller Höhe reguliert werden.
Wenn Angehörige bei einem Unfall sterben, ergeben sich Ansprüche für die Hinterbliebenen.
Wir sind sehr erfahren darin, diese Ansprüche zu regulieren.
Musterklagen
Bei Unfällen kommt es immer wieder vor, dass einzelne Geschädigte Musterklagen anstrengen.
Hier beraten und vertreten wir unsere Mandanten besonders sorgfältig. Der Anschluss an derartige Musterklagen ist riskant und führt häufig dazu, dass die konkreten Beeinträchtigungen des Geschädigten nicht ausreichend substantiiert dargelegt werden.
Man erhält dann zu niedrige Abfindungsbeträge.
Mitverschulden
Bei Unfällen in Reisebussen ist bei der Frage des Mitverschuldens zu prüfen, ob der Reisebus mit Sicherheitsgurten ausgestattet war oder nicht. Die Frage der genauen Unfallanalyse spielt auch hier eine erhebliche Rolle.