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Schadenersatz

Ansprüche unserer Mandanten an den Verursacher von Unfällen und Behandlungsfehlern haben.
Ob auch ein Schmerzensgeld gezahlt wird, ist vor allem abhängig von der Sorgfalt bei der Anspruchsermittlung.
Das ist unsere Basisarbeit zu Mandatsbeginn.
Wir sorgen als Fachanwalt für Medizinrecht dafür, dass Ihre Entschädigung angemessen hoch ausfällt.
Wir ermitteln Ihre Ansprüche im Wesentlichen in den folgenden Punkten:

Gesundheitsschaden
Mehrbedarfsschaden
Erwerbsschaden
Haushaltsführungsschaden
Ersatzansprüche durch Tod.