Fachanwalt für Medizinrecht: Probleme bei der Deckungszusage RSV

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Sehr häufig haben die geschädigten Mandanten eine Rechtsschutzversicherung. In Arzthaftungssachen wehren sich die Rechtsschutzversicherungen allerdings nicht selten und erteilen die Deckungszusage nicht sofort.

  • In diesem Fall dürfen sich die Versicherungsnehmer nicht entmutigen lassen.

Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen prüfen

Um eine Deckungszusage zu bekommen, prüfen wir für unsere Mandanten zunächst Folgendes:

  • Besteht ein Anspruch auf Deckungszusage für den konkreten Fall?
  • Werden Schadensersatzansprüche vom Versicherungsschutz erfasst?
  • Fällt der Behandlungsfehler in die versicherte Zeit?
  • Ist die vereinbarte Wartezeit verstrichen?

Im nächsten Schritt verschicken wir die Deckungsanfrage.

Versicherung verlangt Beweise für Behandlungsfehler

Von der Rechtsschutzversicherung kommen häufig Einwendungen.
Nicht selten verlangt die Rechtsschutzversicherung Beweise für den Behandlungsfehler. Die Versicherungsnehmer sind aber nicht verpflichtet einen Arztbrief etc. vorzulegen, um eine Deckungszusage zu bekommen.

Mediationsversuch muss nicht gemacht werden

Einige Rechtschutzversicherer verlangen außerdem, dass vor der Beauftragung eines Rechtsanwalts ein Mediationsversuch gemacht werden muss.

  • Eine solche Klausel ist aber unzulässig, weil sie den Versicherungsnehmer benachteiligt.

"Nur wer seine Rechte kennt, kann sie erfolgreich einfordern".

(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg

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Rechtsanwalt Jochen Beyerlin Fachanwalt für Medizinrecht, Ravensburg

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