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Sehr häufig haben die geschädigten Mandanten eine Rechtsschutzversicherung. In Arzthaftungssachen wehren sich die Rechtsschutzversicherungen allerdings nicht selten und erteilen die Deckungszusage nicht sofort.
Um eine Deckungszusage zu bekommen, prüfen wir für unsere Mandanten zunächst Folgendes:
Im nächsten Schritt verschicken wir die Deckungsanfrage.
Von der Rechtsschutzversicherung kommen häufig Einwendungen.
Nicht selten verlangt die Rechtsschutzversicherung Beweise für den Behandlungsfehler. Die Versicherungsnehmer sind aber nicht verpflichtet einen Arztbrief etc. vorzulegen, um eine Deckungszusage zu bekommen.
Einige Rechtschutzversicherer verlangen außerdem, dass vor der Beauftragung eines Rechtsanwalts ein Mediationsversuch gemacht werden muss.
(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)
Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
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