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Nach einer Wirbelsäulenoperation ist eine neurologische Untersuchung am nächsten Tag Pflicht.
Allerdings kommt es vor, dass eine solche Untersuchung unterbleibt und mögliche Schäden nicht erkannt und deswegen auch nicht behandelt werden. Oftmals entstehen dadurch gesundheitliche Schäden beim Patienten.
Der Arzt muss den Patienten am ersten Tag nach einer Wirbelsäulenoperation neurologisch untersuchen.
Unterlässt der Arzt eine solche Untersuchung, kann sein Verhalten als einfacher Befunderhebungsfehler eingestuft werden (OLG des Landes Sachsen-Anhalt 08.10.2019, Az.: 1 U 123/18).
Man spricht von einem einfachen Befunderhebungsfehler,
In bestimmten Fällen kann auch ein einfacher Befunderhebungsfehler zu einer Beweislastumkehr zugunsten des Patienten führen.
Das ist aber nur der Fall, wenn
(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)
Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
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