Beweiserleichterungen: Medizinisch zweifelsfrei gebotene Befunde nicht erhoben

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Nach einer Wirbelsäulenoperation ist eine neurologische Untersuchung am nächsten Tag Pflicht.
Allerdings kommt es vor, dass eine solche Untersuchung unterbleibt und mögliche Schäden nicht erkannt und deswegen auch nicht behandelt werden. Oftmals entstehen dadurch gesundheitliche Schäden beim Patienten.

Unterlassene neurologische Untersuchung kann einfacher Befunderhebungsfehler sein

Der Arzt muss den Patienten am ersten Tag nach einer Wirbelsäulenoperation neurologisch untersuchen.
Unterlässt der Arzt eine solche Untersuchung, kann sein Verhalten als einfacher Befunderhebungsfehler eingestuft werden (OLG des Landes Sachsen-Anhalt 08.10.2019, Az.: 1 U 123/18).

Was ist ein einfacher Befunderhebungsfehler?

Man spricht von einem einfachen Befunderhebungsfehler,

  • wenn der Arzt bei Verdacht auf z.B. eine Erkrankung die notwendigen Untersuchungen nicht vornimmt
  • dadurch dem Patienten schadet und
  • die unterlassene Untersuchung einen einfachen Behandlungsfehler darstellt

Beweislast beim einfachen Befunderhebungsfehler

In bestimmten Fällen kann auch ein einfacher Befunderhebungsfehler zu einer Beweislastumkehr zugunsten des Patienten führen.
Das ist aber nur der Fall, wenn

  • der Arzt einen Diagnose- oder Kontrollbefund nicht erhoben oder nicht gesichert hat
  • die gebotene Untersuchung mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 50% einen Befund ergeben hätte und
  • die Nichtbehandlung bzw. das Verkennen dieses Befundes einen groben Behandlungsfehler darstellt.

"Nur wer seine Rechte kennt, kann sie erfolgreich einfordern".

(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg

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