Aufklärungspflicht bei Implantation McMinn Hüftprothese. Fachanwalt Medizinrecht

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Hüftschmerzen können zu starken Einschränkungen führen. Oftmals ist dann eine Hüftprothese notwendig. Welcher Prothesetyp im konkreten Fall verwendet wird, ist aber nicht nur Sache des Arztes.

  • Um das Selbstbestimmungsrecht des Patienten zu wahren, muss der Arzt den Patienten über die verschiedenen Möglichkeiten aufklären

Muss der Arzt über jede alternative Behandlungsmethode aufklären?

Der Arzt muss den Patienten in der Regel nicht ungefragt über jede mögliche Behandlungsmethode aufklären.

  • Wenn aber mehrere gleich gebotene Behandlungsmethoden bestehen und sie sich in ihren Chancen und Risiken unterscheiden, muss der Arzt über diese alternativen Behandlungsmethoden aufklären.

McMinn Prothese und Hüftgelenks-Totalendoprothese – Arzt muss aufklären

Der Arzt muss vor der Implantation den Patienten über die Möglichkeit der McMinn Prothese und der Hüftgelenks-Totalendoprothese aufklären.

  • Dem Patienten müssen insbesondere die Vor- und Nachteile der jeweiligen Prothesetypen verdeutlicht werden.

Keine wirksame Einwilligung bei unterlassener Aufklärung

Die McMinn Prothese wird ohne wirksame Einwilligung des Patienten implantiert, wenn der Arzt den Patienten nicht über die Hüftgelenks-Totalendoprothese aufgeklärt hat.

Entscheidungskonflikt beweisen

Um Schmerzensgeld zu erhalten, muss der Patient einen Entscheidungskonflikt gegenüber dem Gericht beweisen.

"Nur wer seine Rechte kennt, kann sie erfolgreich einfordern".

(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg

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Rechtsanwalt Jochen Beyerlin Fachanwalt für Medizinrecht, Ravensburg

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