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Hüftschmerzen können zu starken Einschränkungen führen. Oftmals ist dann eine Hüftprothese notwendig. Welcher Prothesetyp im konkreten Fall verwendet wird, ist aber nicht nur Sache des Arztes.
Der Arzt muss den Patienten in der Regel nicht ungefragt über jede mögliche Behandlungsmethode aufklären.
Der Arzt muss vor der Implantation den Patienten über die Möglichkeit der McMinn Prothese und der Hüftgelenks-Totalendoprothese aufklären.
Die McMinn Prothese wird ohne wirksame Einwilligung des Patienten implantiert, wenn der Arzt den Patienten nicht über die Hüftgelenks-Totalendoprothese aufgeklärt hat.
Um Schmerzensgeld zu erhalten, muss der Patient einen Entscheidungskonflikt gegenüber dem Gericht beweisen.
(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)
Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
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