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Durchgangsarzt

Ein Durchgangsarzt – kurz: D-Arzt – ist ein Facharzt für Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie oder ein Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie mit Zusatzbezeichnung „Spezielle Unfallchirurgie“, der von den Berufsgenossenschaften eine besondere Zulassung erhalten hat.
Er ist für die Durchführung der Behandlung nach Arbeitsunfällen und Wegeunfällen zuständig.
Im Fall eines Behandlungsfehlers ist sorgfältig durch einen Fachanwalt für Medizinrecht die Frage der Haftung zu prüfen.
Es kann der D-Arzt oder die Berufsgenossenschaft haften.