Fachanwalt für Medizinrecht: Haftung für medizinische Falschbegutachtung

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Im Arzthaftungsprozess sind Richter oftmals auf Sachverständige angewiesen, um richtig entscheiden zu können. In einigen fällen sind die Gutachten jedoch fehlerhaft.

  • Entscheidet das Gericht auf der Grundlage des Gutachtens zum Nachteil des Patienten, können dem Patienten gegen den Sachverständigen Ansprüche auf Schadensersatz zustehen.

Wodurch kann ein (medizinisches) Gutachten fehlerhaft werden?

Typische Fehler eines (medizinischen) Gutachten sind zum Beispiel:

  • Mangelnde Qualifizierung des Sachverständigen für die Fragestellung
  • Mangelhafte Aktenauswertung
  • Unvollständige oder widersprüchliche Ausführungen
  • Fehlende Begründung für Bewertung

Fehlerhaftes Gutachten – Haftung des Sachverständigen

Der Sachverständige kann für ein fehlerhaftes Gutachten haften (§ 839a BGB). Das ist aber nur der Fall, wenn

  • der Gutachter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat und
  • die Entscheidung des Richters auf dem Gutachten beruht und der Patient einen Schaden durch das Urteil erleidet.

Patient trägt die Beweislast

Der Patient trägt in einem Prozess die Beweislast. Das heißt: Um Schadensersatz für die entstandenen Schäden zu erhalten, muss der Patient beweisen,

  • dass das Gutachten fehlerhaft war und
  • dass der Sachverständige vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

"Nur wer seine Rechte kennt, kann sie erfolgreich einfordern".

(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg

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