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Im Arzthaftungsprozess sind Richter oftmals auf Sachverständige angewiesen, um richtig entscheiden zu können. In einigen fällen sind die Gutachten jedoch fehlerhaft.
Typische Fehler eines (medizinischen) Gutachten sind zum Beispiel:
Der Sachverständige kann für ein fehlerhaftes Gutachten haften (§ 839a BGB). Das ist aber nur der Fall, wenn
Der Patient trägt in einem Prozess die Beweislast. Das heißt: Um Schadensersatz für die entstandenen Schäden zu erhalten, muss der Patient beweisen,
(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)
Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
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