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Patientenrechtegesetz

Durch das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patienten wurde im Jahr 2013 das Behandlungs- und Arzthaftungsrecht ins Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) aufgenommen.
Patientenrechte, die sich im Laufe der Jahre durch die Rechtsprechung als Richterrecht herauskristallisiert haben, wurden als §§ 630a bis 630h BGB hinzugefügt.
Die Patientenrechte und die Arzthaftung im Falle eines Behandlungsfehlers werden gebündelt und zum Teil neu geregelt.