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Fachanwalt für Medizinrecht

= Rechtsanwalt mit Zusatzausbildung und „Zusatzexamen“.
Dazu haben wir an einem auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang teilgenommen.
Wir haben dafür lediglich 60 unserer inzwischen ca. 8000 Fälle nachgewiesen, alle mit beachtlichem Erfolg bearbeitet.
Wir nehmen kalenderjährlich auf dem Gebiet des Medizinrechts an anwaltlichen Fortbildungsveranstaltungen hörend oder dozierend teil. Das spüren alle unsere Mandanten; auch am Ergebnis.

Arbeitsunfähigkeit
alternative Heilmethoden
Arzt
Arzthaftung
Aufklärung
Aufklärungsformular
Behandlungsalternative
Beweislastumkehr
Einsicht in Behandlungsunterlagen
Einwilligung
Körperverletzung
lege artis
Leidensdruck
Operationserweiterung
Patient
Risiken
Sicherungsaufklärung
Therapie
Zweitmeinung