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Unfälle, an denen Motorradfahrer beteiligt sind, verursachen nicht nur teilweise schwere Verletzungen, sondern auch große Schäden am Motorrad. Das Motorrad kann in vielen Fällen (vorübergehend) nicht mehr genutzt werden.
Wird durch den Unfall ein Fahrzeug derart beschädigt, dass es (vorübergehend) nicht mehr benutzt werden kann, bezeichnet man das als Nutzungsausfall. Für diese Zeit kann der Geschädigte eine Entschädigung verlangen.
Auch für ein Motorrad, das als einziges Kraftfahrzeug zur Verfügung steht und nicht nur für Freizeitzwecke gedacht ist, kann eine Nutzungsausfallentschädigung verlangt werden (BGH 23.01.2018, Az.: VI ZR 57/17).
Motorräder werden in der Regel nicht bei schlechtem Wetter oder kalter Jahreszeit benutzt. Das schließt aber einen Nutzungsersatzanspruch nicht aus, sondern ist nur für die Frage wichtig, ob der Geschädigte
(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
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