Leidensdruck

Ein hoher Leidensdruck gehört bei vielen Operationen zur Indikation. Er ist deshalb durch eine sorgfältige Anamnese zu ermitteln.
Patienten solten darauf achten, dass in Ihren Behandlungsunterlagen der Terminus „hoher Leidensdruck“ nicht zu schnell auftaucht.
Sonst wird die Pflicht des Arztes zur ordentlichen Aufklärung herabgesetzt.
Eine Operation ohne hohen Leidensdruck ist oft ein Kunstfehler.

Medizinrecht

25 Jahre Patientenrecht
Fachanwälte für Medizinrecht
Beyerlin Rechtsanwälte
Mühlstraße 10
88085 Langenargen am Bodensee

Ersttelefonat

Kostenlos. Mit Fachanwalt.
+49 7543 9600 402

Anfrage

Wir antworten sofort.
Anfrage
Datenschutz
Datenschutz

Broschüre

Weiterversenden oder Download? Klick:
Fachanwälte für Medizinrecht
Infos zu Wunschthema anfordern
©
2026
www.fachanwaeltemedizinrecht.de