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Wenn sich ein Patient nach einer medizinischen Behandlung schlechter fühlt, liegt das möglicherweise an einem Behandlungsfehler. Viele Patienten sind allerdings nicht rechtsschutzversichert und könnten deswegen von einer Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zurückschrecken, weil sie ihr Prozessrisiko nicht einschätzen können.
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist der medizinische, zahnmedizinische und pflegerische Beratungs- und Begutachtungsdienst für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung in Deutschland.
Der MDK hat die Aufgabe, die medizinischen und pflegerischen Fragestellungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen zu beantworten.
Viele Nicht-Medizinier können medizinische Behandlungsunterlagen nicht ausreichend verstehen. Deswegen können sie auch nicht einschätzen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt oder nicht.
(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
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