Fachanwalt für Medizinrecht: Zusammenarbeit mit Krankenkassen. MDK.

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Wenn sich ein Patient nach einer medizinischen Behandlung schlechter fühlt, liegt das möglicherweise an einem Behandlungsfehler. Viele Patienten sind allerdings nicht rechtsschutzversichert und könnten deswegen von einer Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zurückschrecken, weil sie ihr Prozessrisiko nicht einschätzen können.

  • In einem solchen Fall könnte allerdings der Medizinische Dienst (MDK) weiterhelfen.

Was ist der Medizinische Dienst (MDK)?

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist der medizinische, zahnmedizinische und pflegerische Beratungs- und Begutachtungsdienst für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung in Deutschland.

Was ist Aufgabe des MDK?

Der MDK hat die Aufgabe, die medizinischen und pflegerischen Fragestellungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen zu beantworten.

  • Die Kranken- und Pflegekassen sind gesetzlich verpflichtet, den MDK bei wichtigen Leistungsentscheidungen mit Begutachtungen zu beauftragen.

Anspruch auf kostenloses Gutachten

Viele Nicht-Medizinier können medizinische Behandlungsunterlagen nicht ausreichend verstehen. Deswegen können sie auch nicht einschätzen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt oder nicht.

  • Aus diesem Grund besteht für den Patienten die Möglichkeit, vom MDK ein kostenloses Gutachten zur Frage erstatten zu lassen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt (§ 66 SGB V).

"Nur wer seine Rechte kennt, kann sie erfolgreich einfordern".

(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg

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