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Bei einem Frühchen sind die Lungen oftmals noch nicht so weit gereift, dass es problemlos atmen kann.
Eine künstliche Beatmung des Kindes ist in vielen Fällen notwendig.
Die künstliche Beatmung muss jedoch sofort gestoppt werden, wenn der Blutsauerstoff ohne Beatmung einen Notmalwert erreicht hat.
Die Sauerstoffpartialdruckmessung ist eine Untersuchungsmethode, mit der der Sauerstoffgehalt im Gewebe bestimmt werden kann.
Daraus lassen sich dann Schlüsse darauf ziehen, ob z.B. das Frühchen einen Sauerstoffmangel hat.
Der Sauerstoffpartialdruck muss bei einem Frühchen möglichst durchgängig gemessen werden.
Wenn die Messung unterbrochen werden muss, darf diese Unterbrechung maximal sechs Stunden betragen.
Wenn der Arzt eine möglichst durchgehende Sauerstoffpartialdruckmessung unterlässt und deswegen übersieht, dass das Frühchen zu viel Sauerstoff zugeführt bekommt, kann das als grober Behandlungsfehler eingestuft werden.
Wird die Sauerstoffzufuhr nicht angepasst, kann es zu einer schweren Schädigung des Frühchens kommen (z.B. Erblindung).
(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
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